Bewerbung für einen Fachkurs
(Erstbewerbung für Jahreskurs)
Die Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung erfolgt in der Regel in Fachkursen des Studienkollegs, die ein Jahr (zwei Semester) dauern.
Zu welchem Fachkurs Sie zugelassen werden, hängt von Ihrem ausländischen Bildungsabschluss ab.
Zulassung zum Studienkolleg:
Voraussetzungen.
Bewerbungsablauf
- Informieren Sie sich über die Fachkurse und Fachrichtungen, die Sie mit dem von Ihnen gewählten Fachkurs an der Universität studieren können. Für die Universität Hamburg finden Sie entsprechende Informationen hier:
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- Besorgen Sie folgende Dokumente:
- beglaubigte Passkopie
- Passfoto
- beglaubigte Kopie des Aufenthaltstitels (bei Geflüchteten)
- beglaubigte Kopie eines B2-Zertifikats über Ihre Deutschkenntnisse
- beglaubigte Kopie(n) des Abschlusszeugnisses Ihrer Schule im Heimatland / Diplome / Zertifikate
- beglaubigte Übersetzungen dieser Dokumente
- Registrieren Sie sich online über uni-assist, zahlen Sie die Gebühr und laden Sie die Dokumente hoch.
- Danach schicken Sie alle Unterlagen per Post an
uni-assist e.V.
11507 Berlin
GERMANY
- Uni-assist erstellt im Positivfall die VPD und schickt diese an Sie. Parallel erhält das Studienkolleg eine Information, bearbeitet die Bewerbung weiter und nimmt Kontakt mit Ihnen auf.
Bewerbungsfristen
Sie können sich vom 1. 7. bis 1. 9. für das Sommersemester (Beginn im Januar) und vom 1. 1. bis 1. 3. für das Wintersemester (Beginn im August) bewerben.
Nachreichung von Abschlusszeugnissen
Falls Sie Ihr Schulabschlusszeugnis erst nach dem Ende der Bewerbungsfrist erhalten, greift seit Dezember 2020 die Verwaltungsvorschrift [=>].
Bewerbungsablauf bei geplanter Nachreichung von Abschlusszeugnissen
- Reichen Sie folgende Dokumente bei Uni-Assist ein:
- beglaubigte Kopien der letzten drei Halbjahreszeugnisse Ihrer Schule oder eine beglaubigte Kopie eines offiziellen Sammeldokuments mit allen Noten dieser Zeugnisse,
- beglaubigte Übersetzungen dieser Zeugnisse bzw. dieses Sammeldokuments,
- eine Bescheinigung der Schulleitung Ihrer Schule, dass Sie Ihren Schulabschluss voraussichtlich bis spätestens 31. 12. bzw. 31. 7. machen und ihr Schulabschlusszeugnis bis dahin erhalten werden und
- falls diese Bescheinigung nicht in deutscher Sprache verfasst ist, eine beglaubigte Übersetzung.
- Sie werden eine Ablehnung mit Hinweis auf Ihr fehlendes Abschlusszeugnis erhalten.
Mit dieser Ablehnung bewerben Sie sich bitte direkt bei der Zulassungsstelle des Studienkollegs Hamburgs unter bewerbung@studienkolleg-hamburg.de (Bewerbernummer von Uni-Assist, Ablehnungsbescheid und Bestätigung des Erhalts des Zeugnisses durch Ihre Schule (s.o) müssen angehängt werden).
- Nach Prüfung der Voraussetzung werden Sie zur Eingangsprüfung bzw. zum Auswahlverfahren zugelassen.
- Bei Zulassung müssen Sie bis spätestens 31. 7. bzw. 31. 12., also bis kurz vor Beginn des gewünschten Fachkurses, der Zulassungsstelle des Studienkollegs einen Scan (bewerbung@studienkolleg-hamburg.de) Ihres Schulabschlusszeugnisses und der beglaubigten Übersetzung schicken.
Die beglaubigte Kopie legen Sie am 1. Unterrichtstag in der Zulassungsstelle vor. Ohne Vorlage ist die Zulassung ungültig.
Folgende Sprachnachweise werden akzeptiert:
- B2-Zertifikate nach GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen):
Durch das Ablegen einer B2-Prüfung werden ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten in den Fertigkeiten Lesen, Schreiben, Hören und Sprechen nachgewiesen. (Die Teilnahmebescheinigung an einem B-2-Kurs ist kein ausreichender Nachweis.)
- Einstufungen B2 von Deutschen Auslandsschulen
Das Zertifikat muss bis spätestens 31. 7. bzw. 31. 12., also bis kurz vor Beginn des gewünschten Fachkurses, an die Zulassungsstelle des Studienkollegs per Scan (bewerbung@studienkolleg-hamburg.de geschickt werden. Ohne Vorlage ist die Zulassung ungültig.
- Schulzeugnisse aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz ab Klasse 9 mit mindestens „ausreichend“ in Deutsch
Wenn Sie alle Zugangsvoraussetzungen erfüllt und sich fristgerecht beworben haben, erhalten Sie vom Studienkolleg eine Einladung zur Eingangsprüfung.
Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen in einer Eingangsprüfung ihre ausreichenden Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen.
Die genauen Zulassungsvoraussetzungen sind in §33 der "Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Studienkollegs Hamburg" angegeben.
Das Wichtigste zu Visum und Wohnen in Kürze:
- Für Ihre Studienvorbereitung haben Sie insgesamt zwei Jahre Zeit! Bitte denken Sie daran, sich rechtzeitig am Studienkolleg zu bewerben, um die Zweijahresfrist nicht zu überschreiten.
- Grundsätzlich kann der Visumszweck in Deutschland nicht geändert werden. Ein Touristenvisum kann in Deutschland also nicht in ein Studienvorbereitungsvisum umgewandelt werden!
- Bewerben Sie sich zeitgleich mit Ihrer Bewerbung für einen Wohnraumplatz beim Studierendenwerk. Allerdings müssen Sie unbedingt daran denken, den Platz zu kündigen, sollten Sie ihn später doch nicht benötigen.