Reichen Sie folgende Dokumente ein:
- beglaubigte Kopie(n) des Abschlusszeugnisses Ihrer Schule im Heimatland / Diplome / Zertifikate / Atteste inklusive Notenübersicht
- beglaubigte Übersetzungen der Dokumente in deutscher oder englischer Sprache
- eine beglaubigte Kopie Ihres Nachweises über Ihre Deutschkenntnisse mit allen vier Modulen (Lesen, Hören, Schreiben, Sprechen). Wir akzeptieren folgende Zertifikate:
- Goethe-Zertifikat B2 (oder höherwertig)
- Telc B2-Zertifikate (oder höherwertig)
- DSD II
- DSH I (oder höherwertig)
- TestDaf TDN 3 in allen vier Prüfungsteilen (oder höherwertig)
- ÖSD B2-Zertifikate (oder höherwertig)
Das eingereichte Sprachzertifikat darf zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als drei Jahre sein.
- beglaubigte Passkopie
- beglaubigte Kopie des Aufenthaltstitels (bei Geflüchteten)
- Passfoto
- Für manche Staaten gelten zusätzlich weitere gesonderte Voraussetzungen (z.B. Vorlage eines APS-Zertifikates bei Bewerbungen aus China, Indien und Vietnam).
Ob Ihr Abschluss die Anforderungen für das Studienkolleg erfüllt, können Sie unter unter folgendem Link Schulabschlüsse mit Hochschulzugang: Anabin - Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse (kmk.org) prüfen.
- Registrieren Sie sich hier:
„Online-Registrierung”
- Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus, drucken Sie es aus, unterschreiben Sie es und schicken Sie es zusammen mit allen oben aufgeführten Unterlagen an das
Studienkolleg Hamburg.
- Zulassungsstelle -
Holstenglacis 6
20355 Hamburg
GERMANY
Bitte schicken Sie keine weiteren Unterlagen, diese finden keine Beachtung und werden vernichtet.
Nach dem Posteingang bearbeitet das Studienkolleg Ihre Bewerbung und nimmt Kontakt mit Ihnen auf.
Hinweise zu Beglaubigungen
Bei einer amtlich beglaubigten Kopie mit mehreren Blättern muss deutlich sein, dass jede Seite von derselben amtlichen Beglaubigung stammt.
Dafür gibt es folgende Möglichkeiten:
-
Mit einem Dienstsiegel:
Das Dienstsiegel muss auf allen Seiten sichtbar sein. Dafür heftet die Person, die die Kopie beglaubigt, die Seiten versetzt übereinander und stempelt sie mit einem Dienstsiegel. So trägt jede Seite einen Teil des Dienstsiegel-Abdrucks. Die Erklärung der Beglaubigung und Unterschrift genügt dann auf nur einer Seite.
- Mit Schnur und Prägesiegel:
Auch bei einer Beglaubigung durch einen Notar bzw. eine Notarin mit Schnur und Prägesiegel genügt die Erklärung der Beglaubigung und die Unterschrift auf nur einer Seite.
Falls die Dokumente im Ausland beglaubigt werden müssen, finden Sie hier eine Übersicht der anerkannten Stellen:
- ausstellende Institutionen, z.B. Schulen, Hochschulen und Sprachschulen,
- das Erziehungsministerium Ihres Heimatlands,
- die deutschen Botschaften und Konsulate,
- die Kulturabteilung der Botschaft des Landes, aus dem das Zeugnis stammt,
- die Behörden und Notare bzw. Notarinnen, die in Ihrem Heimatland amtliche Beglaubigung vornehmen dürfen.
Wichtig: Übersetzer und Übersetzerinnen dürfen Dokumente in Original-Sprache nicht beglaubigen.
Ein Scan / Upload von beglaubigten Dokumenten ist nicht ausreichend. Auch eine einfache Papierkopie von einer amtlich beglaubigten Kopie wird nicht akzeptiert.
Nachreichung von Abschlusszeugnissen
Wenn Sie Ihr Schulabschlusszeugnis erst nach dem Ende der Bewerbungsfrist erhalten , gilt folgendes Verfahren (das in dieser Verwaltungsvorschrift [=>] geregelt ist):"
Bewerbungsablauf bei geplanter Nachreichung von Abschlusszeugnissen
- Reichen Sie folgende Dokumente am Studienkolleg ein:
- beglaubigte Kopien der letzten drei Halbjahreszeugnisse Ihrer Schule oder eine beglaubigte Kopie eines offiziellen Sammeldokuments mit allen Noten dieser Zeugnisse,
- beglaubigte Übersetzungen dieser Zeugnisse bzw. dieses Sammeldokuments,
- eine Bescheinigung der Schulleitung Ihrer Schule, dass Sie Ihren Schulabschluss voraussichtlich bis spätestens 31. 12. bzw. 31. 7. machen und ihr Schulabschlusszeugnis bis dahin erhalten werden und
- falls diese Bescheinigung nicht in deutscher Sprache verfasst ist, eine beglaubigte Übersetzung.
- Nach Prüfung der Voraussetzungen werden Sie zur Eingangsprüfung bzw. zum Auswahlverfahren zugelassen.
- Wenn Sie eine Zulassung erhalten, müssen Sie bis spätestens 31. 7. bzw. 31. 12., also bis kurz vor Beginn des gewünschten Fachkurses, der Zulassungsstelle des Studienkollegs (bewerbung@studienkolleg-hamburg.de) einen Scan Ihres Schulabschlusszeugnisses und der beglaubigten Übersetzung schicken.
Die beglaubigte Kopie legen Sie am ersten Unterrichtstag in der Zulassungsstelle vor. Wenn Sie dies nicht tun, ist die Zulassung ungültig.
Wenn Sie alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und sich fristgerecht beworben haben, nehmen Sie am Zulassungsverfahren des Studienkollegs teil.
Das Wichtigste zu Visum und Wohnen in Kürze:
- Für Ihre Studienvorbereitung haben Sie insgesamt zwei Jahre Zeit! Denken Sie daran, sich rechtzeitig am Studienkolleg zu bewerben, um die Zweijahresfrist nicht zu überschreiten.
- Grundsätzlich kann der Visumszweck in Deutschland nicht geändert werden. Ein Touristenvisum kann in Deutschland also nicht in ein Studienvorbereitungsvisum umgewandelt werden.
- Bewerben Sie sich zeitgleich mit Ihrer Bewerbung für einen Wohnheimplatz beim Studierendenwerk oder bei privaten Studentenwohnheimen. Allerdings müssen Sie unbedingt daran denken, den Platz zu kündigen, sollten Sie ihn später doch nicht benötigen.