Bewerbung für einen Fachkurs
(Erstbewerbung für Jahreskurs)
Die Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung erfolgt in der Regel in Fachkursen des Studienkollegs, die ein Jahr (zwei Semester) dauern.
Zu welchem Fachkurs Sie zugelassen werden, hängt von Ihrem ausländischen Bildungsabschluss ab.
Zulassung zum Studienkolleg:
Voraussetzungen.
Schritte der Bewerbung
- Informieren Sie sich über die
Fachrichtungen und Fachkurse
- die Bewerbung erfolgt über uni-assist
- Besorgen Sie folgende Dokumente und schicken Sie diese nach dem Online-Antrag per Post an uni-assist:
- beglaubigte Passkopie
- Passfoto
- beglaubigte Kopie des Aufenthaltstitels (bei Geflüchteten)
- beglaubigte Kopie eines B2-Zertifikats über Ihre Deutschkenntnisse
- beglaubigte Kopie(n) des Abschlusszeugnisses Ihrer Schule im Heimatland / Diplome / Zertifikate
- beglaubigte Übersetzungen dieser Dokumente
Hinweise zur Bewerbung
- Sie können sich vom 1. 7. bis 1. 9. für das Sommersemester (Beginn im Januar) und vom 1. 1. bis 1. 3. für das Wintersemester (Beginn im August) bewerben.
- Falls Sie Ihr Schulabschlusszeugnis erst nach dem Ende der Bewerbungsfrist erhalten, können Sie sich dennoch bewerben, wenn Sie folgende Dokumente einreichen:
- beglaubigte Kopien der letzten drei Halbjahreszeugnisse Ihrer Schule oder eine beglaubigte Kopie eines offiziellen Sammeldokuments mit allen Noten dieser Zeugnisse,
- beglaubigte Übersetzungen dieser Zeugnisse bzw. dieses Sammeldokuments,
- eine Bescheinigung der Schulleitung Ihrer Schule, dass Sie Ihren Schulabschluss voraussichtlich bis spätestens 31. 12. bzw. 31. 7. machen und ihr Schulabschlusszeugnis bis dahin erhalten werden und
- falls diese Bescheinigung nicht in deutscher Sprache verfasst ist, eine beglaubigte Übersetzung.
- Wenn Sie sich mit diesen Dokumenten fristgerecht bewerben, müssen Sie bis spätestens 31. 7. bzw. 31. 12., also bis kurz vor Beginn des gewünschten Fachkurses, uni-assist und der Zulassungsstelle des Studienkollegs Scans Ihres Schulabschlusszeugnisses und der beglaubigten Übersetzung schicken. Genauere Informationen finden Sie hier [=>].
Folgende Sprachnachweise werden akzeptiert:
- B2-Zertifikate nach GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen):
Durch das Ablegen einer B2-Prüfung werden ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten in den Fertigkeiten Lesen, Schreiben, Hören und Sprechen nachgewiesen. (Die Teilnahmebescheinigung an einem B-2-Kurs ist kein ausreichender Nachweis.)
- Einstufungen B2 von Deutschen Auslandsschulen
- Schulzeugnisse aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz ab Klasse 9 mit mindestens „ausreichend“ in Deutsch
Wenn Sie alle Zugangsvoraussetzungen erfüllt und sich fristgerecht beworben haben, erhalten Sie vom Studienkolleg eine Einladung zur Eingangsprüfung.
Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen in einer Eingangsprüfung ihre ausreichenden Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen.
Die genauen Zulassungsvoraussetzungen sind in §33 der "Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Studienkollegs Hamburg" angegeben.
Das Wichtigste zu Visum und Wohnen in Kürze:
- Für Ihre Studienvorbereitung haben Sie insgesamt zwei Jahre Zeit! Bitte denken Sie daran, sich rechtzeitig am Studienkolleg zu bewerben, um die Zweijahresfrist nicht zu überschreiten.
- Grundsätzlich kann der Visumszweck in Deutschland nicht geändert werden. Ein Touristenvisum kann in Deutschland also nicht in ein Studienvorbereitungsvisum umgewandelt werden!
- Bewerben Sie sich zeitgleich mit Ihrer Bewerbung für einen Wohnraumplatz beim Studierendenwerk. Allerdings müssen Sie unbedingt daran denken, den Platz zu kündigen, sollten Sie ihn später doch nicht benötigen.