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Studienkolleg für ausländische Studierende
an der Universität Hamburg
Holstenglacis 6
D - 20355 Hamburg

Die Feststellungsprüfung

Der Begriff "Feststellungsprüfung" ist eine Abkürzung für "Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland". Wer die Prüfung bestanden hat, kann zum Studium an einer Universität oder an einer anderen Hochschule in Deutschland zugelassen werden.

Prüfung in der Aula Prüfungsablauf

Die Feststellungsprüfung findet zweimal jährlich statt und bildet den Abschluss der Ausbildung im Studienkolleg. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die Feststellungsprüfung besteht aus

Die schriftlichen Prüfungen dauern pro Fach mindestens zweieinhalb und höchstens vier Stunden.

Zusätzliche mündliche Prüfungen werden angesetzt, wenn dies für die abschließende Beurteilung bzw. für das Bestehen der ganzen Prüfung erforderlich ist.

Die Feststellungsprüfung kann einmal wiederholt werden.



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