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Studienkolleg für ausländische Studierende
an der Universität Hamburg
Holstenglacis 6
D - 20355 Hamburg

Glossar (Erklärung der Fachbegriffe)

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A

Abitur: Schulabschluss in Deutschland, der Voraussetzung für die Zulassung zu Hochschulen und Universitäten ist. Das Abitur entspricht der Allgemeinen Hochschulreife.

Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (HZB), auch allgemeine Hochschulreife: Berechtigung zum Studium aller Fachrichtungen an allen Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland.

Allgemeiner Studierenden-Ausschuss (AStA):Vertretung der Studentinnen und Studenten an einer Hochschule. Der AStA der Universität Hamburg bietet auch Beratung und Hilfe an.

anabin: Das Informationsportal zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse stellt Informationen zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise bereit und unterstützt Behörden, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, eine ausländische Qualifikation in das deutsche Bildungssystem einzustufen.

Aufenthaltserlaubnis: Die Aufenthaltserlaubnis ist ein Recht, zu bestimmten Zwecken für einen bestimmten Zeitraum in Deutschland zu leben. Es ist im Aufenthaltsgesetz geregelt. Für Studierende des Studienkollegs gilt § 16 ("Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung"). Die Aufenthaltserlaubnis für ein Studium wird für mindestens ein Jahr erteilt und soll zwei Jahre nicht überschreiten. Die Frist kann verlängert werden, wenn das Ausbildungsziel (die Feststellungsprüfung) in einem angemessenen Zeitraum noch erreicht werden kann.

Ausbildungs- und Prüfungsordnung: In der Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Studienkollegs Hamburg (APO-SH) ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen ein/e Berwerber/in in das Studienkolleg aufgenommen wird, in welchen Fächern schriftliche oder mündliche Prüfungen stattfinden, unter welchen Voraussetzungen die Feststellungsprüfung bestanden ist und vieles mehr. Die einzelnen Bestimmungen finden Sie auf der Seite des Justizportals Hamburg.

Auswahlverfahren: Verfahren zur Vergabe von Studienplätzen. An der Universität Hamburg sind Bildungsinländer/innen und EU-Ausländer/innen den Deutschen gleichgestellt und werden nach der Note der Hochschulzugangsberechtigung und nach Wartezeit vom ausgewählt. Für Nicht-EU-Bewerber/innen stehen bis zu 10 % der Plätze pro Jahr zur Verfügung (bei Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Biologie, Pharmazie und Psychologie 8 %). Diese werden von fachnahen Auswahlkommissionen nach qualitativen Kriterien vergeben.

B

B.A.: Bachelor of Arts

Bachelor: Erster berufsqualifizierender Studienabschluss. In den technisch-naturwissenschaftlichen Fächern gibt es den Bachelor of Science (B.Sc), in den geisteswissenschaftlich-sprachlichen den Bachelor of Arts (B.A.).

BAföG: Bundesausbildungsförderungsgesetz. Umgangssprachlich auch das Darlehen des Bundes für Berechtigte zur Finanzierung des Studiums. - Geföredert werden Schülerinnen und Schüler der Oberstufe sowie Studentinnen und Studenten, wenn sie ihre Ausbildung nicht durch Einkommen der Eltern, eigenes Einkommen o. ä finanzieren können. Voraussetzung ist die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine "Bleibeperspektive in Deutschland", etwa ein Daueraufenthaltsrecht. Die genaue Regelung (§ 8 des BAfög) finden Sie beim Bundesministerium für Forschung und Bildung.

Beglaubigung: Eine amtliche Beglaubigung ist eine Bestätigung der Echtheit z.B. der Fotokopie eines Zeugnisses oder Dokuments. In Ihrem Heimatland können folgende Institutionen Ihre Dokumente beglaubigen:

In Deutschland können Sie sich Ihre Dokumente bei Gemeindeverwaltungen, Stadtverwaltungen, Bürgerämtern, Rathäusern und anderen amtlichen Stellen sowie bei Notaren beglaubigen lassen.

Beurlaubung: Aus wichtigen Gründen (z.B. Krankheit, Schwangerschaft) können Studierende auf Antrag vom Studium beurlaubt werden.

B.Sc.: Bachelor of Science

Bewerbung beim Studienkolleg: Antrag, am Studienkolleg aufgenommen zu werden.

Bewerbungsfrist: Ein Bewerbungsantrag muss schriftlich bei der Zulassungsstelle des Studienkollegs Hamburg eingehen. Er muss mit allen geforderten Unterlagen (Vorprüfungsdokumentation) bis zum 31. März oder bis zum 30. September eines Jahres für den jeweils folgenden Kursbeginn (August bzw. Januar) eingegangen sein. Ein nach diesen Terminen verspätet eingegangener Bewerbungsantrag kann erst in das folgende Zulassungsverfahren einbezogen werden.

Bewerbungsunterlagen: Wenn Sie sich um einen Platz am Studienkolleg bewerben oder als Externe(r) zur Prüfung zugelassen werden wollen, müssen Sie die entsprechenden Bewerbungsunterlagen vollständig einreichen.

C

Campus Center der Universität Hamburg: Anlaufstelle für alle (EU- und Nicht-EU) Studieninteressierten und Studierenden der Universität Hamburg

credit points: Siehe ECTS.

D

DAAD: Der Deutsche Akademische Austauschdienst zahlt und informiert über Studienaufenthalte im Ausland. Er bietet auch Informationen für Studienbewerber aus dem Ausland, die in Deutschland studieren wollen.

DaF: Deutsch als Fremdsprache

Diplom: Üblicher Studienabschluss in den Bereichen Naturwissenschaft und Technik. Das Diplom wird gegenwärtig durch den Master ersetzt.

DSD: Das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferernz (KMK), Stufe II, kann an deutschen Auslandsschulen, aber auch an ausländischen staatlichen wie privaten Bildungseinrichtungen weltweit erworben werden, die vom Zentralen Ausschuss für das DSD der KMK, einem Bund-Länder-Gremium, eine Genehmigung als Prüfungsschule erhalten haben. Voraussetzung dafür ist u.a. der Nachweis von 1200 bis 1600 Stunden Deutschunterricht in mindestens sieben aufeinanderfolgenden Klassen an einer deutschen Auslandsschule und in mindestens fünf aufeinanderfolgenden Klassen in MOE/GUS (Mittel- Ost-Europa / Gemeinschaft Unabhängiger Staaten). Das Sprachdiplom beschreibt Standards für qualifizierte Deutschkenntnisse für ein Studium in Deutschland. Es dient als Nachweis der Deutschkenntnisse, die für die Aufnahme eines Hochschulstudiums in Deutschland erforderlich sind.

DSH: Die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ist eine sprachliche Zulassungsprüfung, die dazu dient, die für ein Hochschulstudium in Deutschland erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse nicht muttersprachlicher Studienbewerber nachzuweisen. Sie ist auch von Studienbewerbern deutscher Staatsangehörigkeit abzulegen, die keinen deutschsprachigenen Bildungsabschluss vorzuweisen haben (z. B. Aussiedlern mit deutscher Staatsangehörigkeit, aber einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung).
Das Ergebnis der DSH wird in drei Niveaustufen angegeben (DSH 1 bis DSH 3).

E

ECTS (European Credit Transfer Systems): Vereinbarung der Bewertung nach Punkten zwischen in- und ausländischen Universitäten, die von allen Ländern anerkannt werden sollte. Studienleistungen aus dem Ausland sollen so angerechnet werden können. In den Bachelor-Studiengängen sind bestimmte ECTS-Punktzahlen als Leistungsnachweis vorgesehen.

Eingangsprüfung: In der Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Studienkollegs Hamburg ist festgelegt, dass der Zugang zum Studienkolleg nur möglich ist, wenn ausreichende Sprachkenntnisse (Deutsch Niveau B2) nachgewiesen werden. Zu diesem Nachweis dient bei einer Bewerbung für das Propädeutikum ein Deutsch-Test, die "Eingangsprüfung". Ein Beispiel finden Sie an anderer Stelle.
Bei einer Bewerbung für einen Fachkurs findet keine Eingangsprüfung statt.

Einschreibung: Siehe Immatrikulation.

Exmatrikulation: Beendigung der Zugehörigkeit zur Universität/Studienkolleg. Erfolgt bei Beendigung oder Aufgabe des Studiums sowie bei häfigem, unentschuldigtem Fehlen (siehe auch Zwangsexmatrikulation).

Externenprüfung: Wenn Sie die Feststellungsprüfung ohne vorherigen Besuch des Studienkollegs ablegen wollen, müssen Sie sich individuell darauf vorbereiten und dieselben Voraussetzungen erfüllen wie Studienkollegiaten nach Abschluss der Fachkurse. Um zugelassen zu werden, müssen Sie die angegebenen Bewerbungsunterlagen bei der Zulassungstelle des Studienkollegs einreichen.

F

Fachhochschule (FH): Fachhochschulen bieten vor allem anwendungsbezogene Studiengänge u.a. aus den Bereichen Technik, Soziales, Gestaltung und Wirtschaft an.

Feststellungsprüfung (FSP): Kurzwort für "Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland". Wer die Prüfung bestanden hat, kann zum Studium an einer Universität oder an einer anderen Hochschule in Deutschland zugelassen werden. Die Feststellungsprüfung wird am Studienkolleg abgelegt. Der Ablauf ist in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung geregelt.

Auf Fernstudium-Net.de können Sie sich über die Möglichkeiten eines Fernstudiums informieren. Bei einem Fernstudium wird der größte Teil der Arbeit zu Hause geleistet, so dass es mit einer Berfstätigkeit oder der betreuung von Kindern leichter zu vereinbaren ist als ein Präsenzstudium. Einige Studiengänge sind kostenpflichtig.

G

Grundstudium: Die ersten vier Semester an der Universität bzw. zwei Semester an Fachhochschulen. Im Grundstudium werden fachspezifische Grundlagenkenntnisse vermittelt.

H

Hauptstudium: Der zweite Studienabschnitt, nach erfolgreichem Abschluss des Grundstudiums, in dem meist ausgewählte Fachgebiete vertieft studiert werden. Abschluss des Hauptstudiums erfolgt mit dem Diplom, Magister oder einer Staatsprüfung.

HAW Hamburg: Die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (Hamburg University of Applied Sciences) bietet praxisorientierte Studiengänge in den Fächern Technik, Wirtschaft, Informatik, Medien und Information, Life Sciences, Design und Soziales an.

hochschulstart.de ist das Bewerbungsportal der Stiftung für Hochschulzulassung, der Nachfolgeeinrichtung der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS)

Hochschulzugangsberechtigung (HZB): Wer an einer Hochschule in Deutschland studieren möchte, benötigt eine Hochschulzugangsberechtigung. Dazu müssen die Bewerber nachnachweisen, dass sie aufgrund ihrer schulischen Vorbildung berechtigt sind, in Deutschland zu studieren. Mit einer ausländischen Hochschulreife kann man an einer deutschen Hochschule studieren, wenn der ausländische Bildungsnachweis in Deutschland als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt wird. Wenn das nicht der Fall ist, bereitet man sich an einem Studienkolleg ein Jahr lang auf die Feststellungsprüfung vor.
Studieninteressierte, die bereits eine HZB besitzen und an den Propädeutikkursen teilnehmen wollen, bewerben sich direkt bei der betreffenden Hochschule ( Universität Hamburg, TUHH, HAW).

HVV: Der Hamburger Verkehrs-Verbund betreibt die Bahnen und Busse in Hamburg. Mit der Einschreibung (Immatrikulation) erhalten die Studierenden des Studienkollegs ein Semesterticket für den HVV, sobald Sie den Semesterbeitrag bezahlt haben. Mit dem Semesterticket können Sie alle Busse und Bahnen in Hamburg benutzen.

HZB: Hochschulzugangsberechtigung

HZB-Note: Die ins deutsche System umgerechnete HZB-Note setzt sich aus den Durchschnittsnoten zusammen, die für den Hochschulzugang in Deutschland relevant sind (z.B. Sekundarschulabschluss + 2 Hochschulsemester). Die HZB-Note ist wichtig im Auswahlverfahren für ausländische StudienbewerberInnen.

I

Immatrikulation: Offizielle Einschreibung als Studierender für einen Studiengang an der Universität. Sie erfolgt vor dem Studienbeginn beim Studentensekretariat (für EU-Studierende) oder beim Akademischen Auslandsamt (für Nicht-EU-Studierende und alle Programm- und Austauschstudierenden sowie Stipendiaten und Freemover aus allen Ländern).

Internationaler Studentenausweis: ermöglicht Preisermäßigungen für Studierende im Ausland.

J

Jahreskurse des Studienkollegs sind für Studienbewerber ohne direkte Hochulzugangsberechtigung vorgesehen und bereiten auf die Feststellungsprüfung vor.


K

Klausur: Schriftliche Prüfung unter Aufsicht.

Kommilitone / Komilitonin: Lateinische Bezeichnung für eine(n) Mitstudierende(n).

L

Lehramt: Nach Landesgesetzen geregelte Studiengänge mit Staatsexamenabschluss, die zum Unterrichten an einer öffentlichen Schule berechtigen.

Lehrveranstaltungen: Alle Unterrichtsveranstaltungen einer Hochschule wie z.B. Seminare, Übungen, Vorlesungen, Laborpraktika.

M

Master: z.B. Master of Science. An deutschen Hochschulen neuer Studienabschluss, in etwa vergleichbar mit dem Diplom.

Matrikelnummer: Eine Matrikelnummer erhält jeder Studierende bei der Immatrikulation. Sie ist die "Identifikationsnummer" an der Hochschule.

MINT-Fächer: Mathematik, Naturwissenschaften, Informatik, Technik sind Studienfächer, die an (technischen) Universitäten und Hochschulen studiert werden können. Zur Zeit sind die Berufsaussichten für Absolventen dieser Studiengänge vergleichsweise gut [=>].

moodle ist eine open-source Lernplattform, mit der auch im Studienkolleg Hamburg gearbeitet wird. Die Eingangsprüfungen finden ebenfalls auf dieser Lernplattform statt.

N

N.C. (Numerus clausus):  Auswahlgrenze, die sich auf die Abiturnote bezieht, bei zulassungsbeschränkten Studiengängen oder -fächern, für die es weniger Studienplätze als Bewerber gibt.

n.n. (lat.: nomen nominandum): Wird im Vorlesungsverzeichnis immer dann verwendet, wenn die ausführende Person einer angebotenen Veranstaltung noch nicht feststeht.

Nachrücker sind Bewerberinnen oder Bewerber, die auf der Warteliste stehen.

O

OLAT: Online Learning and Training ist eine Lernplattform der Universität Hamburg.

P

PIASTA: Interkulturelles Leben und Studieren an der Universität Hamburg bietet ein vielfätiges Programm für und mit internationalen Studierenden, von der Beratung über Treffen im PIASTA-Café bis zu kulturellen Veranstaltungen.

Praktikum: Fachbezogene Tätigkeit zum Erwerb von Praxiserfahrung im Beruf. Viele Fachhochschulen und die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW) verlangen ein Praktikum vor oder während des Studiums.

Praxissemester: An Fachhochschulen ist in vielen Studiengängen ein Praxissemester vorgesehen. Im Praxissemester arbeiten die Studentinnen und Studenten in einem Betrieb, um erste Berufserfahrungen zu sammeln.

Propädeutikum:  Vorbereitendes fachgebundenes Studiensemester für ausländische Studierende. [=>mehr dazu]

Prüfungsordnung: Die Prüfungsordnung regelt die Zulassung, Art und Ablauf der Prüfungen. Sie gibt Auskunft über Prüfungsabschnitte, Prüfungspflichtfächer und besondere Voraussetzungen für Prüfungsmeldungen. Die Prüfungsordnung für die Feststellungsprüfung können Sie bei der Hamburger Justizbehörde einsehen.

Q

Quereinstieg: Wechsel des Studienfaches. Ob und in welchem Maße bereits erbrachte Studienleistungen angerechnet werden können, muss im Einzelfall entschieden werden.

R

Rechtsberatung: Auskünfte über kostenlose Rechtsberatung für Studierende erteilen AStA und Studentenwerke.

Regelstudienzeit: Festgelegte Zeit, in der das Studium erfolgreich zum Abschluss gebracht werden kann.

Rückmeldung: Gegen Ende jeden Semesters muss man der Universität mitteilen, dass man im kommenden Semester weiter studieren möchte. Dazu benutzt man an der Universität Hamburg die Unterlagen, die man mit der endgültigen Semesterbescheinigung zusammen bekommt. Diesen Unterlagen ist ein Rückmeldebogen sowie ein Überweisungsformular beigelegt. Das Überweisungsformular benutzt man, um den nächsten Semesterbeitrag zu überweisen. Falls sich die Adresse oder andere Daten des Studierenden ändern, muss das Rückmeldeformular ausgefüllt und an die Uni geschickt werden, ansonsten reicht die Überweisung des Semesterbeitrags. Zum Teil ist die Rückmeldung auch per Chip-Karte möglich.

S

Schließfächer: Bei Fragen/ Problemen zu unseren Schließfächern im Keller wenden Sie sich bitte direkt an die betreuende Firma AstraDirekt. Mietverträge können Sie auch online abschließen.

Semester: Das akademische Jahr wird in Deutschland in ein Wintersemester (WS) und ein Sommersemester (SS) aufgeteilt. Es umfasst sowohl die Vorlesungs- als auch die vorlesungsfreie Zeit.

Semesterbeitrag: Die Studierenden des Studienkollegs werden an der Universität Hamburg immatrikuliert (eingeschrieben) und müssen ebenso wie die Studentinnen und Studenten der Universität am Beginn jeden Semesters (zwei Mal im Jahr) einen Semesterbeitrag bezahlen. Wie hoch der Betrag zur Zeit ist, erfahren Sie bei der Universität Hamburg.

Semesterferien: Vorlesungsfreie Zeiten zwischen den Vorlesungszeiten der Semester. Kann und muss manchmal für Praktika oder zum Schreiben von Seminararbeiten/Hausarbeit genutzt werden.

Semesterticket: Wenn Sie den Semesterbeitrag bezahlt haben, erhalten Sie automatisch ein HVV-SemesterTicket für den Hamburger Verkehrsverbund (HVV).

Semesterwochenstunden (SWS): Anzahl der Lehrveranstaltungen, die in einer Semesterwoche anfallen.

Sozialberatung: Beratungseinrichtung der Studenten-/ Studierendenwerke für Studierende mit Problemen in sozialen (z.B. Studienfinanzierung) aber auch psychologischen Dingen.

SPRINT: Propädeutikkurs der Technischen Universität Hamburg.

SS: Sommersemester.

Stellenwerk Hamburg: ist eine Arbeitsvermittlung der Hamburger Hochschulen.

STiNE: Das Studien-Informationsnetz der Universität Hamburg ermöglicht den Studentinnen und Studenten die Einschreibung (immatrikulation) und die Belegung von Kursen und Seminaren. Dazu brauchen sie einen Benutzernamen und ein Passwort.

Stipendium: Finanzielle Unterstützung während des Studiums, die nicht zurückgezahlt werden muss.

Studentensekretariat: Zuständig für die formalen Aspekte des Studiums: Zulassung, Ex- und Immatrikulation, Rückmeldung, Beurlaubung etc.

Studentenwerk/Studierendenwerk: Zuständig für die sozialen Belange der Studierenden. Studenten-/ Studierendenwerke sind sogenannte Anstalten des öffentlichen Rechts und betreiben Mensen, Cafeterien, Wohnheime usw.

Studiengang: Durch eine Studien- oder Prüfungsordnung geregeltes Studium eines oder mehrerer Studienfächer, das zu einem bestimmten, berufsqualifizierenden Abschluss führt, z.B. Diplom oder Magister.

Studienordnung: Sie konkretisiert inhaltlich die in der Prüfungsordnung getroffenen Regelungen bezüglich Aufbau, Inhalt und Umfang eines Studiengangs.

SWS: Semesterwochenstunden

T

TestAS: Der Test für Ausländische Studierende ist ein zentraler, standardisierter Studierfähigkeitstest für ausländische Studierende. Studieninteressierten aus dem Ausland gibt das TestAS-Resultat Aufschluss darüber, wo sie im Vergleich zu anderen Bewerberinnen und Bewerbern stehen. Sie können mit guten Testergebnissen ihre Chancen auf einen Studienplatz an einer Hochschule in Deutschland verbessern.

TestDaF: Der Test Deutsch als Fremdsprache ist eine Sprachprüfung für ausländische Deutschlerner, die in Deutschland studieren wollen oder ganz allgemein einen Nachweis ihrer Sprachkenntnisse brauchen. TestDaF ist eine zentrale und standardisierte Prüfung, die vom TestDaF-Institut in Hagen (Deutschland), entwickelt und korrigiert wird.

TUHH: Technische Universität Hamburg

Tutor/ Tutorin: Studierende/r höheren Semesters, der/die studentische Arbeitsgruppen/Tutorien betreut.

Tutorium: Von Studierenden der höheren Semester geleitete Veranstaltung zur Vertiefung des Inhalts einer Vorlesung.

U

Übersetzungen: Zur Vorlage beim Studienkolleg müssen amtlich beglaubigte Kopien der deutschen Übersetzungen Ihrer fremdsprachigen Zeugnisse oder Dokumente (auch für englisch- und französischsprachige Zeugnisse/ Dokumente) eingereicht werden. Diese sind erhältlich bei offiziellen Übersetzern. In Hamburg werden diese "Vereidigte Übersetzer" genannt und führen ein Dienstsiegel. Die Übersetzung darf nur von einem für das jeweilige Sprachenpaar (z.B. Englisch-Deutsch, Russisch-Deutsch oder Spanisch-Deutsch) vereidigten Übersetzer angefertigt und gesiegelt werden. Übersetzer finden Sie auf der Internet-Seite www.justiz-dolmetscher.de.

Urlaubssemester: Siehe Beurlaubung.

V

Visum: Einreiseerlaubnis. Bürger aus den Staaten der Europäischen Union (EU) können ohne Erlaubnis in allen EU-Staaten reisen. Für viele nicht-EU-Staaten gilt eine Visa-freie Einreise (90 Tage) (zum Beispiel USA, Kanada, Australien, Brasilien, Argentinien). Die Bewohner aus anderen Staaten (zum Beispiel China, Indien, Russland, Kolumbien) brauchen eine Einreiseerlaubnis (Visum). Die genauen Bestimmungen finden Sie beim Auswärtigen Amt.

Vorlesungsverzeichnis: Enthält das gesamte Lehrveranstaltungsangebot der Hochschule eines Semesters. Es liegt auch in den Bibliotheken aus und ist in der Regel, außer in der Hochschule selbst, auch im örtlichen Buchhandel erhältlich (siehe auch Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis).

W

Warteliste: Bewerberinnen und Bewerber, die die Eingangsprüfung für das Studienkolleg bestanden haben, die aber aus Platzgründen nicht zugelassen werden können, erhalten als "Nachrücker" einen Platz auf der Warteliste. Sie werden benachrichtigt, sobald ein Platz am Studienkolleg frei bleibt, weil er nicht angenommen wird.

Weiterführende Studiengänge: Studiengänge nach einem Diplom-, Magister-, oder Bachelor- / Masterstudium. Sie sind geeignet, die bisher erreichte hochschulische und/oder berufliche Qualifikation in einem bestimmten Bereich zu verbessern oder zu vertiefen.

WS: Wintersemester.

X

Y

Z

Zulassungsbeschränkung: Es kann nur eine festgelegte Anzahl von Studienplätzen in einem Studienfach vergeben werden. Wenn es immer mehr Bewerbungen gibt als Plätze vorhanden sind, wird der Studiengang zulassungsbeschränkt, und die Plätze werden durch Auswahlverfahren vergeben.

ZVS: Die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen mit Sitz in Dortmund (für deutsche und EU-Studierende). Zuständig u.a. für die Auswahl und Verteilung von Studienplätzen, die bundesweit Zulassungsbeschränkungen unterliegen.
Die Aufgaben der ZVS werden jetzt von hochschulstart.de übernommen.

Zwangsexmatrikulation: Maßnahme der Hochschule, die z.B. bei Versäumen der Rückmeldung zum Semester, bei überlanger Studienzeit etc. möglich ist. Studierende verlieren damit ihren Studentenstatus.

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