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Studienkolleg für ausländische Studierende
an der Universität Hamburg
Holstenglacis 6
D - 20355 Hamburg

AKTUELLE INFORMATIONEN

Termin bei der Ausländerbehörde:
Wenn Ihr Visum schon abgelaufen ist oder bald abläuft, wenn Sie schon E-Mails geschrieben haben und trotzdem weder eine Antwort noch einen Termin noch eine Fiktionsbescheinigung bekommen haben, geraten Sie nicht in Panik. Die Ausländerbehörde kommt gerade nicht hinterher.
Die Empfehlung ist, den Online Dienst

https://aufenthaltserlaubnis.hamburg.de

zu nutzen und alle erforderlichen Unterlagen (Immatrikulation, Krankenversicherungsnachweis, Kontoauszug mit ausreichend Deckung (€10.000), Meldebescheinigung - Stadt Hamburg und Nationalpass) mit hochzuladen.
Dazu eine wichtige Information seitens der Behörde:
"Rechtlich hat die Email keine aufschiebende Wirkung, allerdings werten wir im Moment die Nutzung des Online Dienstes als Tag der Antragstellung".

Visum
(Aufenthaltsgenehmigung)

Flaggen im InnenhofVor der Einreise nach Deutschland:

Studierende aus den 28 Staaten der Europäischen Union, aus Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, der Republik Korea, San Marino und den USA dürfen visumsfrei einreisen und dann direkt in Deutschland den Aufenthaltstitel beantragen.
Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Staaten müssen rechtzeitig bei der deutschen Botschaft ein Visum zum Zweck der Studienbewerbung oder des Studiums beantragen. Wenn Sie bereits eine schriftliche Zusage einer Hochschule für Ihren Studienplatz oder Ihre studienvorbereitende Maßnahme (Sprachkurs, Studienkolleg, Propädeutikum) haben, können Sie direkt ein Visum zum Zweck des Studiums beantragen. Wenn Sie nur eine Einladung zur Teilnahme an der Eingangsprüfung haben, dann müssen Sie ein Bewerbervisum beantragen. Es ist drei Monate gültig und kann nach der Zulassung in eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken umgewandelt werden. Die dreimonatigen Schengen-Visa (Touristenvisa) sind nicht ausreichend und können nicht für einen Aufenthalt zum Studium verlängert werden.

Wichtige Hinweise zu Ihrem Aufenthalt in der Studienvorbereitungszeit:

Vor Ablauf der Gültigkeit des Einreisevisums (Empfehlung: spätestens sechs Wochen vor Ablaufdatum!) muss beim zuständigen Bezirksamt eine Verlängerung beantragt werden. Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienvorbereitung wird für maximal zwei Jahre erteilt und muss regelmäßig verlängert werden.
D. h. für Ihre Studienvorbereitung (inkl. Sprachkursen) haben Sie insgesamt zwei Jahre Zeit!
Bitte denken Sie daran, sich rechtzeitig am Studienkolleg zu bewerben, um die Zweijahresfrist nicht zu überschreiten. Die Regelungen finden Sie im §16 des "Gesetzes über den Aufenthalt"in Deutschland.
Grundsätzlich können nur bestimmte Aufenthaltstitel in eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium umgewandelt werden. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des Studienkollegs in der pdf-Datei Informationsbroschüre (pdf-Datei, Stand: 2021).

ACHTUNG: Ein Touristenvisum kann NICHT in eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken umgewandelt werden. Auch nicht in eine Aufenthaltserlaubnis zur Studienbewerbung oder Studienvorbereitung. Man muss also erst in seinem Heimatland bei der deutschen Auslandsvertretung ein Visum für Studienzwecke oder ein Studienbewerbervisum (zu empfehlen!) beantragen.
Aufgrund einer neuen Regelung ist es in Ausnahmefällen möglich, den Zweck der Studienvorbereitung in einen Ausbildungszweck umzuwandeln. Näheres hierzu finden Sie hier.

Das Visumantragsformular für einen langfristigen Aufenthalt (über 3 Monate) erhalten Antragsteller kostenlos von der jeweiligen Auslandsvertretung; es kann von der Website des Auswärtigen Amtes heruntergeladen werden. Das Formular für einen langfristigen Aufenthalt kann bei der deutschen Botschaft oder beim Konsulat eingereicht werden, ist jedoch immer im Original (mindestens in zweifacher Ausfertigung) und nur in der von der Auslandsvertretung benutzten Sprachversion vorzulegen! Bitte erkundigen Sie sich zuvor bei der Auslandsvertretung, bei der der Antrag gestellt werden soll!
Die Bearbeitung des Antrags kann unter Umständen drei Monate dauern, also stellen Sie den Antrag möglichst frühzeitig.
Auf der Website des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland finden Sie Informationen über Deutschland sowie Hinweise für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland. Beachten Sie die Bestimmungen unter "Aufenthalt zum Zwecke der Ausbildung" im Zuwanderungsgesetz.

Informationen zu

finden Sie in dem Informationsheft der Innenbehörde Hamburg (deutsch und englisch).

Zuständige Stellen in Hamburg

Die Stadt Hamburg bietet allgemeine Informationen zu den Einreisebestimmungen sowie spezielle Informationen zum Visumverfahren für Studienaufenthalte. Hier finden Sie auch Antragsformulare zum Herunterladen (download).

Zentrale Ausländerbehörde - Sachgebiet für Einreiseangelegenheiten

Kontakt:
Behörde für Inneres und Sport
Einwohner-Zentralamt
Einreiseangelegenheiten / Visa-Stelle
Hammer Straße 30-34
22041 Hamburg

Tel.: 040 42839-3038
E-Mail: Service.Visa-Stelle@eza.hamburg.de

Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 09:00 – 11:00,
Donnerstag: 13:00 – 15:00 Uhr

Die wichtigsten Informationen sind im Merkblatt des Einwohner-Zentralamtes der Stadt Hamburg (pdf-Datei) zusammengefasst.



Das Team des Hamburg Welcome Center berät kostenlos zu den Themen Arbeiten, Studieren, Wohnen und Familie.
Extra-Service für ausländische Studierende: Ausländische Studierende, die ihren Wohnsitz in Hamburg haben, können im Hamburg Welcome Center nach vorheriger Terminabsprache ihre Anmeldung durchführen und ihre Aufenthaltserlaubnis beantragen oder verlängern.

Die Verlängerung des Visums zum Zwecke des Studiums erfolgt bei den acht Ausländerdienststellen der Bezirke. Die Adressen finden Sie auf den Seiten der Hamburger Behörden.

Wenn Sie weitere Fragen zur Beantragung eines Einreisevisums haben, wenden Sie sich bitte direkt an die deutsche Auslandsvertretung (deutsche Botschaft, deutsches Konsulat) in Ihrem Heimatland.


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