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Studienkolleg für ausländische Studierende
an der Universität Hamburg
Holstenglacis 6
D - 20355 Hamburg

Flaggen im Innenhof Wechsel des Aufenthaltszwecks bei Studienkollegiaten


Unter welchen Voraussetzungen ist ein Wechsel in eine Ausbildung möglich?


Der Wechsel des Aufenthaltszwecks in eine Ausbildung ist unter bestimmten Voraussetzungen auch bei Studienkollegiaten möglich. Dieser ist umso einfacher, wenn das Studienkolleg erfolgreich abgeschlossen wurde. Voraussetzung ist, dass die Arbeitsagentur dem Wechsel in eine Ausbildung zustimmt.
Wurde das Kolleg nicht abgeschlossen, stellt sich zunächst die Frage nach dem ordnungsgemäßen Besuch. Für eine positive Entscheidung muss ein „nachvollziehbares Scheitern“ dargelegt werden. Die Entscheidung erfolgt im Ermessen und wird im Einzelfall geprüft, d.h. es besteht kein Anspruch, aber der Wechsel des Aufenthaltszwecks ist grundsätzlich möglich und hängt von gewünschten Beruf und Wechselzeitpunkt ab.
Die Ausländerdienststellen können den Aufenthaltstitel beschränken, wenn Zweifel am erfolgreichen Abschluss bestehen. Insofern sollten die Kollegiaten bei Wechselwunsch nicht bis zum letzten Tag warten, sondern Hilfsangebote annehmen und Beratungsgespräche suchen.


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