Studienkolleg für ausländische Studierende
an der Universität Hamburg
Holstenglacis 6
D - 20355 Hamburg
Feststellungsprüfung ohne Besuch des Studienkollegs
(Externenprüfung)
Wenn Sie die Feststellungsprüfung ohne vorherigen Besuch des Studienkollegs ablegen wollen, müssen Sie sich individuell darauf vorbereiten und dieselben Voraussetzungen erfüllen wie Studienkollegiaten nach Abschluss des Fachkurses, der auf das gewünschte Fachstudium vorbereitet.
Um als Externe(r) zugelassen zu werden, dürfen Sie nicht mehr als einmal an der Feststellungsprüfung in Hamburg oder in einem anderen Land in der Bundesrepublik Deutschland ohne Erfolg teilgenommen haben.
Außerdem müssen Sie:
Ihren (ersten) Wohnsitz in Hamburg haben,
Kenntnisse der deutschen Sprache auf
C1-Niveau
nachweisen; als Nachweise akzeptieren wir nur (mindestens):
- Goethe-Zertifikat C1
- Telc Hochschule C1
- DSD II
- DSH II
- TestDaF 4x4,
die Zulassungsvoraussetzungen nach § 33 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung erfüllen und
eine Prüfungsgebühr von 158 Euro entrichten.
Die genauen Regelungen finden Sie in §40 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung.
Als Bewerbungsunterlagen sind bei der Zulassungsstelle des Studienkollegs einzureichen:
Senden Sie Ihre Bewerbung an die folgende Adresse:
Zulassungsstelle des Studienkollegs
EXTERNENBEWERBUNG
Holstenglacis 6
D-20355 Hamburg
Deutschland/Germany
Die Bewerbung ist möglich vom 1. Juli bis 1. September für die folgende Prüfung zum Wintertermin und vom 1. Januar bis 1. März für die Prüfung zum Sommertermin.
Wenn Sie mit Ihrer Bewerbung ausreichende Voraussetzungen einschließlich Deutschkenntnisse nachgewiesen haben, lädt die Zulassungsstelle Sie schriftlich zu einer Vorbesprechung mit Ihren künftigen Prüfern ein. Diese Vorbesprechungen (die "Externenberatung") finden im April (bei Bewerbung für die Prüfung im Sommer) und im Septmber oder Oktober (bei Bewerbung für die Prüfung im Winter) statt [=>] Zu den aktuellen Terminen.
Die schriftliche Prüfung wird in Deutsch und in zwei Pflichtfächern des Fachkurses abgenommen, der auf das gewünschte Fachstudium vorbereiten würde. Die übrigen Fächer des Schwerpunktkurses werden mündlich geprüft. Es können auch mündliche Prüfungen in den Fächern der schriftlichen Prüfungsfächer stattfinden.
Kontakt: externenberatung@studienkolleg-hamburg.de
01.01.- 01.03. | Bewerbung für die Zulassung zur Externenprüfung im Sommersemester 2021 |
Mi., 17.03. | Beratungstermin für die Externenprüfung (ab 13:30) (Teilnahme nur nach Einladung durch die Zulassungsstelle möglich.) |
27.04. - 29.04. | schriftliche Feststellungsprüfungen (Examenssemesterkurse) |
25.05. - 28.05. | mündliche Feststellungsprüfungen |
14.06.- 15.06. | zusätzliche mündliche Feststellungsprüfungen und Ergänzungsprüfungen |
Weitere Informationen für Studienbewerber