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Studienkolleg für ausländische Studierende
an der Universität Hamburg
Holstenglacis 6
D - 20355 Hamburg

Prüfung in der Aula

Feststellungsprüfung ohne Besuch des Studienkollegs (Externenprüfung)

Wenn Sie die Feststellungsprüfung ohne vorherigen Besuch des Studienkollegs ablegen wollen, müssen Sie sich individuell darauf vorbereiten und dieselben Voraussetzungen erfüllen wie Studienkollegiaten nach Abschluss des Fachkurses, der auf das gewünschte Fachstudium vorbereitet.
Die Regelungen zur Feststellungsprüfungen für Externe finden sich in § 40 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung .

I. Bewerbungsvoraussetzungen für externe Bewerber:innen

Um als Externe(r) zugelassen zu werden, dürfen Sie nicht mehr als einmal an der Feststellungsprüfung in Hamburg oder in einem anderen Land in der Bundesrepublik Deutschland ohne Erfolg teilgenommen haben.
Außerdem müssen Sie:

ACHTUNG:
Für manche Staaten gelten zusätzlich weitere gesonderte Voraussetzungen (z.B. Vorlage eines APS-Zertifikates bei Bewerbungen aus China, Indien und Vietnam).
Ob Ihr Abschluss die Anforderungen für das Studienkolleg erfüllt, können Sie unter unter folgendem Link Schulabschlüsse mit Hochschulzugang: Anabin - Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse (kmk.org) prüfen.

II. Bewerbungsprozess

1. Bewerbungsfristen

Die Bewerbung ist möglich vom 1. Juli bis 1. September für die folgende Prüfung zum Wintertermin und vom 1. Januar bis 1. März für die Prüfung zum Sommertermin.

2. Bewerbungsunterlagen

Besorgen Sie folgende Dokumente:

Hinweise zu Beglaubigungen:

Bei einer amtlich beglaubigten Kopie mit mehreren Blättern muss deutlich sein, dass jede Seite von derselben amtlichen Beglaubigung stammt.
Dafür gibt es folgende Möglichkeiten:

Falls die Dokumente im Ausland beglaubigt werden müssen, finden Sie hier eine Übersicht der anerkannten Stellen:


Wichtig: Übersetzer und Übersetzerinnen dürfen Dokumente in Original-Sprache nicht beglaubigen.

Sie müssen Ihre amtlich beglaubigten Kopien per Post an das Studienkolleg Hamburg schicken. Ein Scan / Upload von beglaubigten Dokumenten ist nicht ausreichend. Auch eine einfache Papierkopie von einer amtlich beglaubigten Kopie wird nicht akzeptiert.

3. Bewerbung einreichen

Registrieren Sie sich hier: „Online-Registrierung

Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus, drucken Sie es aus, unterschreiben Sie es und schicken Sie es zusammen mit allen oben aufgeführten Unterlagen an das

Studienkolleg Hamburg.
- Zulassungsstelle/externe Bewerbung -
Holstenglacis 6
20355 Hamburg
GERMANY

Bitte schicken Sie keine weiteren Unterlagen, denn diese werden nicht beachtet, sondern vernichtet.

Nachdem Ihre Unterlagen per Post bei uns eingegangen sind, bearbeitet das Studienkolleg Ihre Bewerbung und nimmt Kontakt mit Ihnen auf.

4. Externenberatung

Wenn Sie mit Ihrer Bewerbung ausreichende Voraussetzungen einschließlich Deutschkenntnisse nachgewiesen haben, lädt die Zulassungsstelle Sie schriftlich zu einer Vorbesprechung mit Ihren künftigen Prüfern ein. Diese Vorbesprechungen (die "Externenberatungen") finden im April (bei Bewerbung für die Prüfung im Sommer) und im September oder Oktober (bei Bewerbung für die Prüfung im Winter) statt. (Zu den aktuellen Terminen: [=>] ).

Die schriftliche Prüfung wird in Deutsch und in zwei Pflichtfächern des Fachkurses abgenommen, der auf das gewünschte Fachstudium vorbereiten würde. Die übrigen Fächer des Schwerpunktkurses werden mündlich geprüft. Es können auch mündliche Prüfungen in den Fächern der schriftlichen Prüfungsfächer stattfinden.

5. Feststellungsprüfung

Die schriftliche Prüfung wird in Deutsch und in zwei Pflichtfächern des jeweiligen Fachkurses abgenommen. Alle anderen Fächer des Schwerpunktkurses werden mündlich geprüft. Weitere Informationen: [=>]

Aktuelle Termine zur Feststellungsprüfung für Externe

01.01.- 01.03. Bewerbung für die Zulassung zur Externenprüfung im Sommersemester 2023
Do., 23.03. Beratungstermin für die Externenprüfung (ab 13:30)
(Teilnahme nur nach Einladung durch die Zulassungsstelle möglich.)
02.05. - 04.05. schriftliche Feststellungsprüfungen
30.05. - 01.06. mündliche Feststellungsprüfungen
20.06.- 21.06. zusätzliche mündliche Feststellungsprüfungen und Ergänzungsprüfungen

III. Hinweise für externe Bewerber:innen, die bereits das Studienkolleg Hamburg besucht haben

Wenn Sie die Feststellungsprüfung am Studienkolleg schon einmal gemacht haben, sie aber nicht bestanden haben, können Sie die Prüfung noch einmal als externer Prüfling machen, wenn die Zulassungskriterien nach § 33 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung erfüllt sind. Die Prüfungsgebühr beträgt 163 Euro.

Für Prüfungswiederholer:innen gilt der oben beschriebene Bewerbungsprozess, allerdings gibt es einige Besonderheiten:

Ehemalige Kollegiat:innen brauchen keine Meldebescheinigung, um sich für die Externenprüfung anzumelden.

Kontakt: externenberatung@studienkolleg-hamburg.de



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