Studienkolleg für ausländische Studierende
an der Universität Hamburg
Holstenglacis 6
D - 20355 Hamburg
Feststellungsprüfung ohne Besuch des Studienkollegs
(Externenprüfung)
Wenn Sie die Feststellungsprüfung ohne vorherigen Besuch des Studienkollegs ablegen wollen, müssen Sie sich individuell darauf vorbereiten und dieselben Voraussetzungen erfüllen wie Studienkollegiaten nach Abschluss des Fachkurses, der auf das gewünschte Fachstudium vorbereitet.
Um als Externe(r) zugelassen zu werden, müssen Sie:
- Goethe-Zertifikat C1
- Telc Hochschule C1
- DSD II
- DSH II
- TestDaF 4x4,
Die genauen Regelungen finden Sie in §40 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung.
Als Bewerbungsunterlagen sind bei der Zulassungsstelle des Studienkollegs einzureichen:
Zulassungsstelle des Studienkollegs
EXTERNEN BEWERBUNG
Holstenglacis 6
D-20355 Hamburg
Deutschland/Germany
Antrag auf Zulassung (pdf-Datei) (zum Ausfüllen und Einsenden)
Die Bewerbung ist möglich vom 1. August bis 30. September für die folgende Prüfung zum Wintertermin und vom 1. Februar bis 31. März für die Prüfung zum Sommertermin.
Wenn Sie mit Ihrer Bewerbung ausreichende Voraussetzungen einschließlich Deutschkenntnisse nachgewiesen haben, lädt die Zulassungsstelle Sie schriftlich zu einer Vorbesprechung mit Ihren künftigen Prüfern ein. Diese Vorbesprechungen (die "Externenberatung") finden im Februar und April (bei Bewerbung für die Prüfung im Sommer) und im September und Oktober (bei Bewerbung für die Prüfung im Winter) statt [=>] Zu den aktuellen Terminen.
Die Prüfung wird in Deutsch und in zwei Pflichtfächern des Fachkurses abgenommen, der auf das gewünschte Fachstudium vorbereiten würde. Die übrigen Fächer des Schwerpunktkurses werden mündlich geprüft. Es können auch mündliche Prüfungen in den Fächern der schriftlichen Prüfungsfächer stattfinden.
Kontakt: externenberatung@studienkolleg-hamburg.de
18./19.12.2017 | mündliche Feststellungsprüfungen (für Externe im WS2017) |
01.02.2018- 31.03.2018 | Bewerbung für die Zulassung zur Externenprüfung im SS2018 |
Mo., 19.02. | 1. Beratungstermin für die Externenprüfung (Teilnahme nur nach Einladung durch die Zulassungsstelle möglich.) |
Do., 05.04. | 2. Beratungstermin für die Externenprüfung (Teilnahme nur nach Einladung durch die Zulassungsstelle möglich.) |
14.05. - 18.05. | schriftliche Feststellungsprüfungen |
25.06. - 26.06. | mündliche Feststellungsprüfungen (für Externe) |
Weitere Informationen für Studienbewerber