Stand 27.02.2024

Sie können die Feststellungsprüfung ablegen, ohne vorher einen Fachkurs zu besuchen. Dann gelten Sie als Externer oder Externe, weil Sie von außerhalb des Studienkollegs kommen. Da Sie keinen Unterricht bei uns haben, müssen Sie sich individuell auf die gleiche Prüfung vorbereiten wie unsere Kollegiaten und Kollegiatinnen. In den Bildungsplänen können Sie nachlesen, welche Inhalte wir unterrichten, und welche Bücher wir empfehlen.

Sie werden in allen Fächern geprüft, die in dem Fachkurs unterrichtet werden, für den Sie den Abschluss machen möchten. Das bedeutet normalerweise, dass Sie drei schriftliche und zwei mündliche Prüfungen haben.

Einige Wochen vor den Prüfungen finden Beratungen für externe Prüflinge statt. Dann erfahren Sie von Ihren Prüfern und Prüferinnen Näheres zum Format und zu den Inhalten der FSP.

Wir können Sie nur als Externe oder Externer zulassen, wenn Sie entweder noch nie eine FSP abgelegt haben oder höchstens einmal an einer FSP an einem anderen Studienkolleg in Deutschland ohne Erfolg teilgenommen haben.

Außerdem müssen Sie:

  • Ihren (ersten) Wohnsitz in Hamburg haben,
  • Kenntnisse der deutschen Sprache auf C1-Niveau nachweisen; als Nachweise akzeptieren wir nur (mindestens):
    • Goethe-Zertifikat C1
    • Telc Hochschule C1
    • DSD II
    • DSH II
    • TestDaF 4×4
    • ÖSD C1
  • die Zulassungsvoraussetzungen nach § 33 der APO-SH erfüllen und
  • eine Prüfungsgebühr von ungefähr 200 Euro entrichten.

ACHTUNG:
Für manche Staaten gelten zusätzlich weitere gesonderte Voraussetzungen (z.B. Vorlage eines APS-Zertifikates bei Bewerbungen aus China, Indien und Vietnam).
Ob Ihr Abschluss die Anforderungen für das Studienkolleg erfüllt, können Sie unter unter folgendem Link Schulabschlüsse mit Hochschulzugang: Anabin – Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse (kmk.org) prüfen.

Bewerbungsprozess

Die Bewerbung ist möglich vom 1. Juli bis 1. September für die folgende Prüfung zum Wintertermin und vom 1. Januar bis 1. März für die Prüfung zum Sommertermin.

Besorgen Sie folgende Dokumente:

  • beglaubigte Kopie(n) des Abschlusszeugnisses Ihrer Schule im Heimatland / Diplome / Zertifikate / Atteste inklusive Notenübersicht
  • beglaubigte Übersetzungen der Dokumente in deutscher oder englischer Sprache
  • eine beglaubigte Kopie eines C1-Zertifikats über Ihre Deutschkenntnisse mit Prüfungsergebnissen aller vier Module (Schreiben, Lesen, Hören und Sprechen); dabei akzeptieren wir nur
    • Goethe-Zertifikat C1
    • Telc Hochschule C1
    • DSD II
    • DSH II
    • TestDaF 4×4
    • ÖSD C1
  • beglaubigte Passkopie
  • Passfoto
  • eine Meldebescheinigung für Hamburg (Erstwohnsitz, nicht älter als drei Monate).

Bei einer amtlich beglaubigten Kopie mit mehreren Blättern muss deutlich sein, dass jede Seite von derselben amtlichen Beglaubigung stammt.
Dafür gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Mit einem Dienstsiegel:
    Das Dienstsiegel muss auf allen Seiten sichtbar sein. Dafür heftet die Person, die die Kopie beglaubigt, die Seiten versetzt übereinander und stempelt sie mit einem Dienstsiegel. So trägt jede Seite einen Teil des Dienstsiegel-Abdrucks. Die Erklärung der Beglaubigung und Unterschrift genügt dann auf nur einer Seite.
  • Mit Schnur und Prägesiegel:
    Auch bei einer Beglaubigung durch einen Notar bzw. eine Notarin mit Schnur und Prägesiegel genügt die Erklärung der Beglaubigung und die Unterschrift auf nur einer Seite.

Falls die Dokumente im Ausland beglaubigt werden müssen, finden Sie hier eine Übersicht der anerkannten Stellen:

  • die Institutionen, die die Dokumente ausgestellt haben, z.B. Schulen, Hochschulen und Sprachschulen,
  • das Erziehungsministerium Ihres Heimatlands,
  • die deutschen Botschaften und Konsulate,
  • die Kulturabteilung der Botschaft des Landes, aus dem das Zeugnis stammt,
  • die Behörden und Notare bzw. Notarinnen, die in Ihrem Heimatland amtliche Beglaubigung vornehmen dürfen.

Wichtig: Übersetzer und Übersetzerinnen dürfen Dokumente in Original-Sprache nicht beglaubigen.

Sie müssen Ihre amtlich beglaubigten Kopien per Post an das Studienkolleg Hamburg schicken. Ein Scan / Upload von beglaubigten Dokumenten ist nicht ausreichend. Auch eine einfache Papierkopie von einer amtlich beglaubigten Kopie wird nicht akzeptiert.

Registrieren Sie sich hier: Online-Registrierung.

Wählen Sie im ersten Satz des Formulars den Bereich “Extern“. Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus, drucken Sie es aus, unterschreiben Sie es und schicken Sie es zusammen mit allen oben aufgeführten Unterlagen an das

Studienkolleg Hamburg.
– Zulassungsstelle/externe Bewerbung –
Holstenglacis 6
20355 Hamburg
GERMANY

Bitte schicken Sie keine weiteren Unterlagen, denn diese werden nicht beachtet, sondern vernichtet.

Nachdem Ihre Unterlagen per Post bei uns eingegangen sind, bearbeitet das Studienkolleg Ihre Bewerbung und nimmt Kontakt mit Ihnen auf.

Falls Sie Ihre Bewerbung innerhalb Deutschlands per Einschreiben versenden, nutzen Sie bitte ausschließlich die Option „Einwurf-Einschreiben“, da das Kolleg in den Ferien nicht durchgehend personell besetzt ist und Anschreiben dann nicht entgegen genommen werden können.

Wenn Sie mit Ihrer Bewerbung ausreichende Voraussetzungen einschließlich Deutschkenntnisse nachgewiesen haben, lädt die Zulassungsstelle Sie schriftlich zu einer Vorbesprechung mit Ihren künftigen Prüfern ein. Diese Vorbesprechungen (die “Externenberatungen”) finden im April (bei Bewerbung für die Prüfung im Sommer) und im September oder Oktober (bei Bewerbung für die Prüfung im Winter) statt. Die aktuellen Terminen: finden Sie am Ende dieser Webseite.

Die schriftliche Prüfung wird in Deutsch und in zwei Pflichtfächern des Fachkurses abgenommen, der auf das gewünschte Fachstudium vorbereiten würde. Die übrigen Fächer des Schwerpunktkurses werden mündlich geprüft. Es können auch mündliche Prüfungen in den Fächern der schriftlichen Prüfungsfächer stattfinden.

Die schriftliche Prüfung wird in Deutsch und in zwei Pflichtfächern des jeweiligen Fachkurses abgenommen. Alle anderen Fächer des Schwerpunktkurses werden mündlich geprüft.

Wenn Sie die Feststellungsprüfung am Studienkolleg schon einmal gemacht haben, sie aber nicht bestanden haben, können Sie die Prüfung noch einmal als externer Prüfling machen, wenn die Zulassungskriterien nach § 33 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung erfüllt sind.

Die Prüfungsgebühr beträgt ungefähr 200 Euro. Sie richtet sich nach der jeweils geltenden Gebührenordnung.

Für Prüfungswiederholer gibt es laut der APO-SH einige Besonderheiten:

  • § 40 Absatz 3 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung
    (3) Soweit die Studienbewerberinnen beziehungsweise der Studienbewerber bereits einmal an der Feststellungsprüfung des Studienkollegs Hamburg teilgenommen und diese in einem oder mehreren Prüfungsfächern bestanden hat, gilt § 29 Absatz 4 Satz 1 entsprechend.
  • § 29 Absatz 4 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung
    (4) Auf eine Wiederholungsmöglichkeit in einzelnen Fächern, die bereits bestanden wurden, kann verzichtet werden. Ein einzelnes Fach ist bestanden, wenn die Note der schriftlichen Prüfung, die Prüfungsnote insgesamt und die Endnote in diesem Fach mindestens „ausreichend“ lauten.

Für eine erfolgreiche Bewerbung benötigen Sie einen Sprachnachweis Deutsch auf dem Niveau C1 .
Wenn Sie das Fach Deutsch in der Feststellungsprüfung bestanden haben (vgl. § 29 (4) der APO-SH), wird dies als Sprachnachnachweis C1 akzeptiert. Haben Sie nach APO SH § 29 (4) das Fach Deutsch nicht bestanden, müssen Sie bei der Bewerbung einen Sprachnachweis C1 einreichen. Als Nachweise akzeptieren wir nur (mindestens):

    • Goethe-Zertifikat C1
    • Telc Hochschule C1
    • DSD II
    • DSH II
    • TestDaF 4×4
    • ÖSD C1

Ehemalige Kollegiaten und Kollegiatinnen brauchen keine Meldebescheinigung, um sich für die Externenprüfung anzumelden.

Aktuelle Termine zur Feststellungsprüfung für Externe

Information über Prüfungsinhalte

Die Bildungspläne dienen der ersten Orientierung über Inhalte und Kompetenzen. Sie erfahren am Beratungstag, welche Wahlmodule in der FSP abgeprüft werden.