Sie wollen sich für einen einjährigen Fachkurs bewerben?
- So geht's Schritt für Schritt.
Die gute Nachricht vorweg: Bei uns brauchen Sie keine Aufnahmeprüfung zu machen.
Stand 06.09.2024
Entscheiden Sie, welcher Fachkurs für Sie der richtige ist. Das hängt von Ihrem Schulabschluss und von dem Studienfach ab, das Sie später studieren wollen. Da Sie mit der FSP eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung erhalten, sollten Sie sich vor der Bewerbung darüber informieren, welche Studiengänge Sie mit dem Studienkollegsabschluss studieren dürfen.
Beachten Sie die Bewerbungsfristen: vom 1. 7. bis 1. 9. für das Sommersemester (Unterrichtsbeginn im Januar) und vom 1. 1. bis 1. 3. für das Wintersemester (Unterrichtsbeginn im August). Wenn Ihre Unterlagen erst nach dem Ende der Bewerbungsfrist bei uns eintreffen, können wir sie nicht berücksichtigen.
Stellen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen zusammen. Sie brauchen:
- eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses Ihrer Schule im Heimatland / Diplome / Zertifikate / Atteste inklusive Notenübersicht
- beglaubigte Übersetzungen dieser Dokumente in deutscher oder englischer Sprache
- eine beglaubigte Kopie eines deutschen Sprachzeugnisses auf dem Niveau B2 oder einem höheren Niveau. Das Sprachzeugnis darf beim Bewerbungseingang nicht älter als drei Jahre sein. Nur diese offiziellen Nachweise werden akzeptiert:
Goethe-Zertifikate B2, C1 oder C2
Telc Deutsch B2-, C1- oder C2-Zertifikate
DSD II
DSH-1 (mindestens 57% in jedem Modul), DSH-2 oder DSH-3
TestDaF TDN 3 (in allen vier Prüfungsteilen), TDN 4 oder TDN 5
ÖSD Zertifikate B2, C1 oder C2
- eine beglaubigte Passkopie
- ein Passfoto
- bei Geflüchteten: eine beglaubigte Kopie des Aufenthaltstitels
- bei Bewerbungen aus China, Indien und Vietnam: ein APS-Zertifikat
Registrieren Sie sich hier: Online-Registrierung .
Wählen Sie im nächsten Feld des Online-Formulars den Bereich “einjähriger Vorbereitungskurs mit Prüfung (Intern)”. Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus, drucken Sie es aus, unterschreiben Sie es und schicken Sie es zusammen mit allen anderen Unterlagen an das
– Zulassungsstelle –
Holstenglacis 6
20355 Hamburg
GERMANY
Falls Sie Ihre Bewerbung innerhalb Deutschlands per Einschreiben versenden, nutzen Sie bitte ausschließlich die Option „Einwurf-Einschreiben“, da das Kolleg in den Ferien nicht durchgehend personell besetzt ist und Anschreiben dann nicht entgegen genommen werden können.
Und falls Sie Fragen zum Ablauf der Bewerbung haben, schicken Sie bitte eine E-Mail an bewerbung@studienkolleg-hamburg.de.
Beglaubigung Beglaubigungen Zulassungsvoraussetzungen Zulassungsvoraussetzung Nachreichen Nachreichung Abschlusszeugnissen Abschlusszeugnis Zeugnis
Wir finden, dass es schon genug Bürokratie gibt. Schicken Sie bitte keine zusätzlichen Unterlagen mit Ihrer Bewerbung. Ihre Chancen auf einen Platz werden dadurch nicht größer; nur der Papierberg wird höher. Wir brauchen keine Lebensläufe, keine Motivationsschreiben, keine Sprachzertifikate unter B2, keine Examensarbeiten …
Außerdem finden wir, dass es genügend Plastikmüll gibt. Sie brauchen Ihre Unterlagen nicht in Klarsichthüllen zu stecken. Wenn Sie nicht darauf verzichten wollen, reicht eine einzige Hülle für alle Dokumente.
Wenn Sie im Ausland einen Schulabschluss gemacht haben, der in Deutschland nicht als Hochschulzugangsberechtigung (HZB) anerkannt ist, müssen Sie eine Feststellungsprüfung (FSP) machen, um sich an einer deutschen Hochschule bewerben zu können.
Informationen über die Anerkennung Ihres Schulabschlusses finden Sie in der Zulassungsdatenbank des DAAD oder im Informationsportal zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse (anabin Datenbank).
Um ein Dokument amtlich beglaubigen zu lassen, müssen Sie das Original und die Kopie einem “Amt” vorlegen, also einer öffentlichen bzw. staatlichen Behörde. Die Behörde (oder ein Notar) bestätigt auf der Kopie mit einem besonderen Stempel, dass diese dem Original entspricht.
Bei einer amtlich beglaubigten Kopie mit mehreren Blättern muss deutlich sein, dass jede Seite von derselben amtlichen Beglaubigung stammt. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:
- Mit einem Dienstsiegel:
Das Dienstsiegel muss auf allen Seiten sichtbar sein. Dafür heftet die Person, die die Kopie beglaubigt, die Seiten versetzt übereinander und stempelt sie mit einem Dienstsiegel. So trägt jede Seite einen Teil des Dienstsiegel-Abdrucks. Die Erklärung der Beglaubigung und Unterschrift genügt dann auf nur einer Seite. - Mit Schnur und Prägesiegel:
Auch bei einer Beglaubigung durch einen Notar oder eine Notarin mit Schnur und Prägesiegel genügt die Erklärung der Beglaubigung und die Unterschrift auf nur einer Seite.
In Deutschland erhalten Sie amtliche Beglaubigungen bei:
- Notaren und Notarinnen
- öffentlichen Behörden, die ein Dienstsiegel führen, in Hamburg z.B. bei den Bezirksämtern
Nicht anerkannt werden Beglaubigungen von anderen Einrichtungen und Stellen wie Kirchen, religiösen Institutionen, Banken, Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Vereinen, Krankenkassen, Arbeitgebern oder Sozialversicherungen.
Falls Sie Ihre Dokumente im Ausland beglaubigen lassen wollen, wenden Sie sich an eine dieser Stellen:
- ausstellende Institutionen, z.B. Schulen, Hochschulen und Sprachschulen,
- das Erziehungsministerium Ihres Heimatlands,
- die deutschen Botschaften und Konsulate,
- die Kulturabteilung der Botschaft des Landes, aus dem das Zeugnis stammt,
- die Behörden und Notare oder Notarinnen, die in Ihrem Heimatland amtliche Beglaubigung vornehmen dürfen.
Wichtig: Übersetzer und Übersetzerinnen dürfen Dokumente in Original-Sprache nicht beglaubigen.
Sie müssen Ihre amtlich beglaubigten Kopien per Post an das Studienkolleg Hamburg schicken. Ein Scan oder Upload von beglaubigten Dokumenten ist nicht ausreichend. Auch eine einfache Papierkopie von einer amtlich beglaubigten Kopie wird nicht akzeptiert.
Falls Sie es noch genauer wissen möchten, schauen Sie sich dieses Merkblatt der TUM zu Beglaubigungen an.
Wenn Sie Ihr Schulabschlusszeugnis erst nach dem Ende unserer Bewerbungsfrist erhalten, gilt folgendes Verfahren, das in einer Verwaltungsvorschrift geregelt ist:
- Reichen Sie folgende Dokumente ein:
- beglaubigte Kopien der letzten drei Halbjahreszeugnisse Ihrer Schule oder eine beglaubigte Kopie eines offiziellen Sammeldokuments mit allen Noten dieser Zeugnisse,
- beglaubigte übersetzungen dieser Zeugnisse bzw. dieses Sammeldokuments,
- eine Bescheinigung der Schulleitung Ihrer Schule, dass Sie Ihren Schulabschluss voraussichtlich bis spätestens 31.12. bzw. 31.7. machen und ihr Schulabschlusszeugnis bis dahin erhalten werden und
- falls diese Bescheinigung nicht in deutscher Sprache verfasst ist, eine beglaubigte Übersetzung.
- Wenn Sie eine Zulassung erhalten, müssen Sie bis spätestens am 31. 7. bzw. 31. 12., also bis kurz vor Beginn des gewünschten Fachkurses, der Zulassungsstelle des Studienkollegs (bewerbung@studienkolleg-hamburg.de) einen Scan Ihres Schulabschlusszeugnisses und der beglaubigten Übersetzung schicken.
Die beglaubigte Kopie legen Sie am ersten Unterrichtstag in der Zulassungsstelle vor. Wenn Sie dies nicht tun, ist die Zulassung ungültig.