Alster
Logo

Studienkolleg für ausländische Studierende
an der Universität Hamburg
Holstenglacis 6
D - 20355 Hamburg

Studienkolleg Treppe Sonderlehrgang

Für Spätaussiedlerinnen und -aussiedler sowie für jüdische Immigrantinnen und Immigranten aus der ehemaligen Sowjetunion gibt es am Studienkolleg einen Sonderlehrgang, der zur allgemeinen Hochschulreife (Abitur) führt. Die Ausbildung dauert zwei Jahre. Sie beginnt mit einem Probehalbjahr und schließt mit der Abschlussprüfung ab. Beginn ist jeweils im August eines Jahres.

  • Die Anmeldung zu dem Sonderlehrgang ist nur zum Wintersemester (Beginn im August) möglich und erfolgt bei der Zulassungsstelle des Studienkollegs. Dafür gibt es ein besonderes pdf-DateiBewerbungsformular .
  • Als Bewerbungsunterlagen sind bei der Zulassungsstelle des Studienkollegs einzureichen:
    1. Der ausgefüllte Antrag auf Zulassung "Sonderlehrgang": pdf-DateiBewerbungsformular
    2. Eine beglaubigte Fotokopie Ihres Passes
    3. Eine beglaubigte Kopie des B2-Zertifikats über Deutschkenntnisse nach GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen):
      Durch das Ablegen einer B2-Prüfung werden ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten in den Fertigkeiten Lesen, Schreiben, Hören und Sprechen nachgewiesen. (Die Teilnahmebescheinigung an einem B-2-Kurs ist kein ausreichender Nachweis.)
    4. Ein beglaubigter Nachweis über Spätaussiedler - Status bzw. Jüdischen Immigranten - Status aus der ehemaligen Sowjetunion
    5. Das Abschlusszeugnis der Schule aus dem Heimatland (das Realschulzeugnis)

    Schicken Sie diese Unterlagen an die


    Zulassungsstelle des Studienkollegs
    Holstenglacis 6
    D-20355 Hamburg
    Deutschland/Germany

    • Die genauen Zulassungsvoraussetzungen sind in §42 der "Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Studienkollegs Hamburg" angegeben.
    • Wer mindestens zwei Jahre eine Hochschule mit Erfolg besucht, kann direkt in das zweite Jahr der Ausbildung aufgenommen werden.
    • In dem Probehalbjahr müssen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Sonderlehrgangs nachweisen, dass sie genug Kenntnisse und Fähigkeiten für einen erfolgreichen Abschluss haben. Die Voraussetzung dafür ist, dass am Ende des ersten Halbjahres in keinem Fach eine ungenügende Leistung und in höchstens zwei Fächern eine mangelhafte Leistung erbracht wurde.
      Wer das Probehalbjahr nicht erfolgreich abschließt, muss das Studienkolleg verlassen. Das Probehalbjahr kann nur in begründeten Ausnahmefällen wiederholt werden.
    • Voraussetzung für die Versetzung in das zweite Ausbildungsjahr ist ein ausgeglichener Leistungsstand. Mangelhafte Leistungen in einem Pflichtfach können durch (mindestens) gute Leistungen in einem anderen Pflichtfach oder befriedigende Leistungen in zwei anderen Pflichtfächern ausgeglichen werden. Mangelhafte Leistungen in zwei Pflichtfächern oder ungenügende Leistungen können nicht ausgeglichen werden.
      Das erste Ausbildungsjahr kann einmal wiederholt werden. Ein vorzeitiger Übergang in das zweite Ausbildungsjahr ist aufgrund einer Entscheidung der Kurskonferenz möglich.
    • Pflichtfächer sind:
      1. Deutsch
      2. Englisch
      3. Mathematik
      4. Gemeinschaftskunde
      5. Physik (1. Ausbildungsjahr)
      6. Biologie oder Chemie (2. Ausbildungsjahr)
    • Fächer der schriftlichen Prüfung sind:
      1. Deutsch
      2. Englisch
      3. Mathematik
      Im Fach Gemeinschaftskunde oder Biologie/Chemie findet eine mündliche Prüfung statt.
      Diese Regelungen sind in der Anlage zur Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Studienkollegs (Absatz 2) festgelegt.
    • drucken