Sonderlehrgang
Für Spätaussiedlerinnen und -aussiedler sowie für jüdische Immigrantinnen und Immigranten
aus der ehemaligen Sowjetunion
gibt es am Studienkolleg einen Sonderlehrgang, der zur allgemeinen Hochschulreife (Abitur) führt.
Die Ausbildung dauert zwei Jahre. Sie beginnt mit einem Probehalbjahr und schließt mit der Abschlussprüfung ab.
Beginn ist jeweils im August eines Jahres.
Die Anmeldung zu dem Sonderlehrgang ist nur zum Wintersemester (Beginn im August)
möglich und erfolgt bei der Zulassungsstelle des
Studienkollegs.
Dafür gibt es ein besonderes
Bewerbungsformular
.
Als Bewerbungsunterlagen sind bei der
Zulassungsstelle des Studienkollegs
einzureichen:
- Der ausgefüllte Antrag auf Zulassung "Sonderlehrgang":
Bewerbungsformular
- Eine beglaubigte Fotokopie Ihres Passes
- Eine beglaubigte Kopie des B2-Zertifikats über Deutschkenntnisse nach GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen):
Durch das Ablegen einer B2-Prüfung werden ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten in den Fertigkeiten Lesen, Schreiben, Hören und Sprechen nachgewiesen. (Die Teilnahmebescheinigung an einem B-2-Kurs ist kein ausreichender Nachweis.)
- Ein beglaubigter Nachweis über Spätaussiedler - Status bzw. Jüdischen Immigranten - Status aus der ehemaligen Sowjetunion
- Das Abschlusszeugnis der Schule aus dem Heimatland (das Realschulzeugnis)
Schicken Sie diese Unterlagen an die
Zulassungsstelle des Studienkollegs
Holstenglacis 6
D-20355 Hamburg
Deutschland/Germany
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Die genauen Zulassungsvoraussetzungen sind in
§42 der "Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Studienkollegs Hamburg" angegeben.
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Wer mindestens zwei Jahre eine Hochschule mit Erfolg besucht, kann direkt in das zweite Jahr der Ausbildung
aufgenommen werden.
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In dem Probehalbjahr müssen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des
Sonderlehrgangs nachweisen, dass sie genug Kenntnisse und Fähigkeiten
für einen erfolgreichen Abschluss haben. Die Voraussetzung dafür ist,
dass am Ende des ersten Halbjahres in keinem Fach eine ungenügende Leistung
und in höchstens zwei Fächern eine mangelhafte
Leistung erbracht wurde.
Wer das Probehalbjahr nicht erfolgreich abschließt, muss das Studienkolleg
verlassen. Das Probehalbjahr kann nur in begründeten Ausnahmefällen
wiederholt werden.
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Voraussetzung für die Versetzung in das zweite Ausbildungsjahr
ist ein ausgeglichener Leistungsstand. Mangelhafte Leistungen in einem Pflichtfach können
durch (mindestens) gute Leistungen in einem anderen Pflichtfach
oder befriedigende Leistungen in zwei anderen Pflichtfächern ausgeglichen
werden. Mangelhafte Leistungen
in zwei Pflichtfächern oder ungenügende Leistungen können nicht
ausgeglichen werden.
Das erste Ausbildungsjahr kann einmal wiederholt werden.
Ein vorzeitiger Übergang in das zweite Ausbildungsjahr
ist aufgrund einer Entscheidung der Kurskonferenz möglich.
- Pflichtfächer sind:
- Deutsch
-
Englisch
-
Mathematik
-
Gemeinschaftskunde
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Physik (1. Ausbildungsjahr)
-
Biologie oder Chemie (2. Ausbildungsjahr)
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Fächer der schriftlichen Prüfung sind:
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Deutsch
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Englisch
-
Mathematik
Im Fach Gemeinschaftskunde oder Biologie/Chemie
findet eine mündliche Prüfung statt.
Diese Regelungen sind in der
Anlage zur Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Studienkollegs (Absatz 2) festgelegt.
