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Studienkolleg für ausländische Studierende
an der Universität Hamburg
Holstenglacis 6
D - 20355 Hamburg

Zulassungsverfahren am Studienkolleg ab 01.2023

Zulassungsvoraussetzungen

Ausländischer Bildungsnachweis, der in Verbindung mit einer erfolgreich abgelegten Feststellungsprüfung als Qualifikation für ein Studium an einer Hamburger Hochschule anerkannt wird. Die Zeugnisnote muss mindestens die umgerechnete Abschlussnote 4,0 ausweisen, um am Zulassungsverfahren teilnehmen zu können.
Die Umrechnung der im Zeugnis über die ausländische Hochschulzugangsberechtigung ausgewiesenen Leistungen erfolgt nach der Vereinbarung über die Festsetzung der Gesamtnote bei ausländischen Hochschulzugangszeugnissen nach dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15. März 1991 in der Fassung vom 12. September 2013.

Beglaubigte Kopie eines deutschen Sprachzeugnisses B2:

Es werden nur die oben genannten Sprachnachweise auf dem Niveau B2 als Zugangsvoraussetzung akzeptiert werden. Das Sprachzeugnis darf zum Zeitpunkt des Eingangs der Bewerbung beim Studienkolleg nicht älter als drei Jahre sein.

Standard- und Bonuspunktesystem statt Eingangsprüfung

  1. Bis zu 30 Standardpunkte für die Durchschnittsnote der Hochschulzugangs-berechtigung (HZB)
  2. Bis zu 25 Bonuspunkte für besonders gute Sprachkenntnisse
  3. 4 Bonuspunkte für Absolvent:innen von Schulen im Ausland, die von Deutschland gefördert werden (DSD-Schulen, Deutsche Schulen)
Insgesamt können mit dem Standard- und Bonuspunktesystem 59 Punkte erreicht werden, die Vergabe der Kursplätze erfolgt nach erreichten Punkten.

zu 1.: Durchschnittsnote HZB
(bis zu 30 Standardpunkte)

1,0 = 30 Punkte 2,5 = 15 Punkte
1,1 = 29 Punkte 2,6 = 14 Punkte
1,2 = 28 Punkte 2,7 = 13 Punkte
1,3 = 27 Punkte 2,8 = 12 Punkte
1,4 = 26 Punkte 2,9 = 11 Punkte
1,5 = 25 Punkte 3,0 = 10 Punkte
1,6 = 24 Punkte 3,1 = 09 Punkte
1,7 = 23 Punkte 3,2 = 08 Punkte
1,8 = 22 Punkte 3,3 = 07 Punkte
1,9 = 21 Punkte 3,4 = 06 Punkte
2,0 = 20 Punkte 3,5 = 05 Punkte
2,1 = 19 Punkte 3,6 = 04 Punkte
2,2 = 18 Punkte 3,7 = 03 Punkte
2,3 = 17 Punkte 3,8 = 02 Punkte
2,4 = 16 Punkte 3,9 = 01 Punkt

zu 2.:Bonuspunkte durch besonders gute Sprachkenntnisse
(bis zu 25 Bonuspunkte)

Bonuspunkte für Sprachzertifikate

Hinweise zur Bepunktung Goethe B2
gemäß Durchführungsbestimmungen

§ 6.2 Punkte, Prozentzahlen und Prädikate
Die Prüfungsleistungen der Teilnehmenden werden für jedes Modul auf der Zeugnisvorderseite in Form von Punkten bzw. Prozentzahlen dokumentiert. Auf der Zeugnisrückseite werden den Punkten Prädikate zugeordnet.

Punkte Prädikat
90 -100 sehr gut
80 -89 gut
70-79 befriedigend
60-69 ausreichend
0 -59 nicht bestanden
Quelle: Durchfuehrungsbestimmungen_B2.pdf (goethe.de)

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