Stand 20.08.2024

Wir freuen uns, dass Sie sich für die Bildungsangebote am Studienkolleg Hamburg interessieren. Die Bewerbungsfristen und notwendigen Bewerbungsunterlagen hängen davon ab, welchen Kurs Sie besuchen möchten, oder ob Sie die Feststellungsprüfung als Externer oder Externe ablegen wollen, und ob Sie sich zum ersten Mal oder wiederholt bewerben.

Die Bewerbung ist möglich vom 1. Juli bis zum 1. September für das folgende Sommersemester (Beginn im Januar) und vom 1. Januar bis zum 1. März für das Wintersemester (Beginn im August).

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Die Bewerbung ist möglich vom 1. Juli bis zum 1. September für das folgende Sommersemester (Beginn im Januar) und vom 1. Januar bis zum 1. März für das Wintersemester (Beginn im August).

Wenn Sie sich wiederholt bewerben, wählen Sie auf der Seite für die Online-Registrierung das Formular für Wiederbewerber aus. Darin müssen Sie zunächst das Aktenzeichen eintragen, das Ihnen bei der letzten Bewerbung zugewiesen wurde.

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Die Bewerbung ist möglich vom 1. Juli bis zum 1. September für das Wintersemester und vom 1. Januar bis zum 1. März für das Sommersemester.

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Die Bewerbung für den Sonderlehrgang ist vom 1. Februar bis zum 31. März eines Jahres möglich. Die Ausbildung beginnt am 1. August.

Schicken Sie bitte die folgenden Unterlagen per Post an die Zulassungsstelle:

  • den ausgefüllten Antrag auf Zulassung zum Sonderlehrgang
  • eine beglaubigte Kopie Ihres Passes
  • eine beglaubigte Kopie Ihres B2-Zertifikats über Deutschkenntnisse nach dem GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen). Eine Teilnahmebescheinigung an einem B2-Kurs reicht als Nachweis nicht aus.
  • einen beglaubigten Nachweis über Ihren Status als Spätaussiedler oder Spätaussiedlerin bzw. jüdischer Immigrant oder Immigrantin aus der ehemaligen Sowjetunion
  • das Abschlusszeugnis der Schule aus Ihrem Heimatland

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