Stand 08.10.2024

Zeit ist Geld, Geld stinkt nicht, Geld zum Fenster hinauswerfen … viele Sprichwörter und Redewendungen drehen sich ums Geld. Geld macht zwar nicht glücklich, aber Sie brauchen genügend, um die Kosten für Ihren Lebensunterhalt zu decken. Ein aktueller Richtwert für Studierende in Deutschland sind 934 € monatlich. Wenn Sie für 2025 ein Visum beantragen, verlangt das Auswärtige Amt knapp 12.000 € auf einem Sperrkonto (monatlich 992 €).

Überschlagen Sie die festen Ausgaben etwa für die Miete, die Krankenversicherung und den Semesterbeitrag, die Sie regelmäßig haben, und wieviel Sie für Lebensmittel, Kleidung oder Ihr Handy ausgeben, um herauszufinden, wie hoch Ihre Lebenshaltungskosten in Hamburg sein werden.

Die Finanzierung für Ihr erstes Jahr in Deutschland muss gesichert sein, bevor Sie einreisen, sonst geraten Sie in Schwierigkeiten. Internationale Studierende mit einem Aufenthaltstitel nach § 16 AufenthG haben grundsätzlich kein Anrecht auf staatliche Unterstützungsleistungen und für Stipendien können Sie sich erst im Fachstudium bewerben. Sie dürfen zwar eingeschränkt arbeiten, aber wenn Sie neben dem Unterricht jobben, sollte das Lernen am Studienkolleg immer im Mittelpunkt stehen. Im Regelfall sind Sie also finanziell von der Unterstützung durch Ihre Familien abhängig oder müssen von Ersparnissen und eingeschränkten Nebentätigkeiten leben.

Um einen Aufenthaltstitel zu beantragen oder zu verlängern, brauchen Sie einen Finanzierungsnachweis. Sie müssen zeigen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt selbst finanzieren können und der Ausländerbehörde darlegen, aus welchen Quellen Sie Ihr Studium finanzieren. Als Mindestsumme gilt der Höchstförderbeitrag nach dem Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung, derzeit knapp 1.000 € Monat. Diese monatliche Summe müssen Sie für den gesamten Zeitraum, für den Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis beantragen, nachweisen, also in der Regel für mindestens ein Jahr.

Es gibt verschiedene Arten von Finanzierungsnachweisen, die man auch miteinander kombinieren kann:

  • Eine Verpflichtungserklärung, in der sich jemand gegenüber der Ausländerbehörde verbürgt, für alle Kosten aufzukommen, die dem deutschen Staat eventuell durch den Aufenthalt eines Ausländers entstehen können. Eine Verpflichtungserklärung kann von allen Personen abgegeben werden, die sich dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland oder in der EU aufhalten. Der oder die Bürgende muss dabei seine oder ihre Einkünfte nachweisen. Bürgende dürfen nicht von der Sozialhilfe leben und müssen so viel Geld verdienen, dass sie ihren eigenen Lebensunterhalt bzw. den ihrer Familie und den des ausländischen Studenten oder der Studentin finanzieren können. Eine Verpflichtungserklärung, die für das Einreisevisum abgegeben wurde, gilt für fünf Jahre. Ein weiterer Finanzierungsnachweis ist neben einer Verpflichtungserklärung nicht erforderlich.
  • Ein Nachweis über die Einkommensverhältnisse der Eltern. Unter Umständen muss man nachweisen können, wie man das Geld erhält (z.B. Kontoauszüge mit entsprechenden überweisungen).
  • Manchmal kann man auch die eigenen Einkünfte, die man durch eine arbeitserlaubnisfreie Beschäftigung an 120 bzw. 240 halben Tagen erzielt hat, mit als Finanzierungsnachweis nutzen. Dazu braucht man auf jeden Fall einen festen Arbeitsvertrag. Die Anerkennung liegt jedoch im Ermessen der jeweiligen Ausländerdienststelle.
  • Ein eigener Kontoauszug, aus dem deutlich wird, dass man genug Geld hat, um sich für die Zeit der beantragten Aufenthaltserlaubnis zu finanzieren.
  • Hinterlegung einer Bankbürgschaft, die jedes Jahr erneuert werden muss.

An staatlichen Bildungseinrichtungen in Hamburg gibt es keine Studiengebühren. Die Teilnahme an den Kursen des Studienkollegs ist kostenfrei.

Für die Einschreibung an der Universität Hamburg zahlen Sie jedes Halbjahr einen Semesterbeitrag.

Ein Semesterbeitrag ist etwas anderes als Studiengebühren.

Unsere Kollegiaten und Kollegiatinnen werden an der Universität Hamburg immatrikuliert und müssen ebenso wie die Studentinnen und Studenten der Universität am Beginn jedes Semesters, also zweimal im Jahr, einen Semesterbeitrag von derzeit rund 340 € bezahlen.

Dafür dürfen die Studierenden des Studienkollegs die Einrichtungen der Universität – etwa die Mensa, Bibliotheken, das Rechenzentrum – benutzen und erhalten einen Studentenausweis, der oft zum Kauf verbilligter Eintrittskarten z.B. in Theatern und Museen berechtigt. Im Semesterticket enthalten ist auch die Fahrkarte für den Hamburger Verkehrsverbund (HVV), so dass Sie alle Bahnen und Busse in Hamburg und im nahen Umland sowie die Fähren im Hafen kostenfrei benutzen können. Im Jahr 2024 gilt das Semesterticket auch als Deutschlandticket.

Jeder Mensch, der in Deutschland lebt, muss krankenversichert sein. Eine Reiseversicherung reicht nicht aus, wenn Sie am Studienkolleg studieren. Sie haben die Wahl zwischen einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und einer privaten Krankenversicherung (PKV). Für beide Optionen können Sie wiederum zwischen den Tarifangeboten verschiedener Krankenkassen wählen. Bei der Orientierung hilft Ihnen das Studierendenwerk Hamburg mit einem ausführlichen Infoblatt und persönlicher Beratung.

Vergleichen Sie nicht nur die Preise sondern auch die Leistungen der verschiedenen Versicherungen. Bei der Wahl einer privaten Krankenversicherung müssen Sie besonders aufpassen. Denn die Ausländerbehörden erkennen nicht alle an. Bei der Beantragung Ihrer Aufenthaltserlaubnis müssen Sie nachweisen, dass Sie im Krankheitsfall ausreichend versichert sind. Dazu brauchen Sie die sogenannte Anlage 7, die Ihre Krankenkasse unterschreiben muss. Falls das Versicherungsunternehmen, das Sie ausgewählt haben, dieses Formular nicht unterschreibt, sollten Sie dort keinen Vertrag abschließen. Wenn Sie Ihren Aufenthaltstitel zur Studienvorbereitung schon länger als ein Jahr haben, brauchen Sie die Anlage 6.

Internationale Studierende, die eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums haben, können in der Regel leider keine BAföG-Leistungen erhalten.

Kollegiaten und Kollegiatinnen mit deutscher Staatsangehörigkeit, einer EU-Staatsangehörigkeit oder einer Niederlassungserlaubnis könnten BAföG-berechtigt sein. Das Studierendenwerk hat dazu einige Informationen zusammengestellt. Am Studienkolleg bekommen sie kein Studierendenbafög sonder Schülerbafög.

Um einen Antrag auf Schülerbafög zu stellen, wenden Sie sich bitte an das

Bezirksamt Hamburg-Mitte

Fachamt für Grundsicherung und Soziales

Amt für Ausbildungsförderung

Caffamacherreihe 1-3
20355 Hamburg
E-Mail: bafoeg@hamburg-mitte.hamburg.de

Nur wenige Studierende werden in Deutschland mit einem Stipendium gefördert. Es gibt keine zentrale Stelle, bei der man sich für ein Stipendium bewerben kann oder die eine Bewerbung an die Förderinstitutionen weiterleitet. Man muss selbst aktiv nach Stipendiengebern recherchieren und sich individuell bewerben.

Es gibt zwar auch einige Stipendienprogramme für Nicht-EU-Ausländer, aber bei den meisten kann man sich erst nach einigen Semestern im Fachstudium bewerben. Oft werden nur Studierende mit besonders guten Leistungen unterstützt. Einen Überblick finden Sie in der Stipendiendatenbank des DAAD.

Das Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) berät und fördert Flüchtlinge, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, jüdische Immigrantinnen und Immigranten sowie zu diesem Personenkreis nachgereiste Ehegatten und Kinder unter 30 Jahren durch die Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule.

Der Garantiefonds Hochschule bietet neben finanzieller Unterstützung auch Sprach- und Vorbereitungskurse. Die Mitarbeiterinnen beraten Sie bei der Studien- und Berufswahl und bei Bewerbungs- und Zulassungsverfahren.