Stand 08.09.2023

Für Spätaussiedler und Spätaussiedlerinnen sowie jüdische Immigranten und Immigrantinnen aus der ehemaligen Sowjetunion bietet das Studienkolleg einen Sonderlehrgang an, der zur allgemeinen Hochschulreife (Abitur) führt. Die Ausbildung dauert zwei Jahre. Sie beginnt jeweils im August eines Jahres mit einem Probehalbjahr und endet mit der Abschlussprüfung im Juli des übernächsten Jahres.

Wer mindestens zwei Jahre eine Hochschule mit Erfolg besucht erfolgreich absolviert hat, kann direkt in das zweite Jahr der Ausbildung aufgenommen werden.

In dem Probehalbjahr müssen die Teilnehmer und Teilnehmerinnen des Sonderlehrgangs nachweisen, dass sie genug Kenntnisse und Fähigkeiten für einen erfolgreichen Abschluss haben. Das bedeutet, dass am Ende des ersten Halbjahres in keinem Fach eine ungenügende Leistung und in höchstens zwei Fächern eine mangelhafte Leistung erbracht wurde. Wer das Probehalbjahr nicht besteht, muss das Studienkolleg verlassen.

Zwischen dem ersten und dem zweiten Ausbildungsjahr findet eine Versetzung statt. Wer keine ausreichenden Leistungen hat, kann das erste Ausbildungsjahr einmal wiederholen.

Im S-Kurs werden die Pflichtfächer Deutsch, Englisch, Mathematik, Gemeinschaftskunde, Physik (1. Ausbildungsjahr) und Biologie oder Chemie (2. Ausbildungsjahr) unterrichtet.

Die schriftliche Abschlussprüfung findet in Deutsch, Englisch und Mathematik statt. Für die mündliche Prüfung können Sie zwischen den Fächern Gemeinschaftskunde, Biologie und Chemie wählen.

Bewerbung

Registrieren Sie sich hier: Online-Registrierung. Wählen Sie im ersten Satz des Online-Formulars den Bereich „Sonderlehrgang“ aus.

Schicken Sie dann bitte die folgenden Unterlagen per Post an die Zulassungsstelle:

  • das ausgedruckte und unterschriebene Bewerbungsformular
  • eine beglaubigte Kopie Ihres Passes
  • eine beglaubigte Kopie Ihres B2-Zertifikats über Deutschkenntnisse nach dem GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen). Eine Teilnahmebescheinigung an einem B2-Kurs reicht als Nachweis nicht aus.
  • einen beglaubigten Nachweis über Ihren Status als Spätaussiedler oder Spätaussiedlerin bzw. jüdischer Immigrant oder Immigrantin aus der ehemaligen Sowjetunion
  • das Abschlusszeugnis der Schule aus Ihrem Heimatland