Stand 08.09.2023
Das lange Wort „Feststellungsprüfung“ ist bereits eine Abkürzung für „Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland“. Die meisten kürzen die Bezeichnung noch weiter ab: FSP.
Mit der FSP schließen Sie das Studienkolleg und Ihre Studienvorbereitung ab. Wer diese Prüfung bestanden hat, darf bestimmte Fächer an einer Hochschule in Deutschland studieren. „Hochschule“ ist ein Oberbegriff für verschiedene Arten von Universitäten und Fachhochschulen. Mit dem Zeugnis vom Studienkolleg und Ihrem Heimatzeugnis bewerben Sie sich für ein Fachstudium. Dabei zählen meist beide Durchschnittsnoten zur Hälfte.
Prüfungsablauf
Die FSP findet zweimal jährlich statt, meist im Mai und im November, und bildet den Abschluss der Ausbildung am Studienkolleg. Die Unterrichtszeit endet kurz vor der FSP. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Jeder Prüfling hat drei schriftliche Prüfungen:
- eine schriftliche Prüfung im Fach Deutsch, die den Anforderungen der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH-2 oder DSH-3) entspricht, so dass Sie für die Hochschule keinen zusätzlichen Sprachnachweis brauchen
- je eine schriftliche Prüfung in zwei Pflichtfächern des gewählten Fachkurses.
Die drei schriftlichen Prüfungen dauern pro Fach mindestens zweieinhalb und höchstens vier Stunden. Sie finden innerhalb weniger Tage statt.
Die mündliche Prüfung im vierten Prüfungsfach folgt einige Wochen nach den schriftlichen Prüfungen. Sie dauert 30 Minuten.
Wenn man die FSP beim ersten Mal nicht besteht, kann man sie einmal wiederholen. Wenn man bestanden hat, kann man die FSP nicht noch einmal wiederholen, um seinen Notendurchschnitt zu verbessern.